Antrag – zur öffentlichen Vorberatung im Fachausschuss
Die Verwaltung benennt eine zentral verantwortliche Person bzw. Stelle als Ansprechpartner*in für gemeinschaftliche Bau- oder Wohnprojekte, z.B. für Fragen zum Verfahren bei der Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzept. Damit entfällt die aktuell geltende Unterscheidung nach Fragen zum Planungsrecht mit Verweis auf das Stadtplanungsamt und nach Fragen zu Grundstücken und Vergabe beim Liegenschaftsamt.
Sachverhalt/Begründung:
Laut Antwort auf unsere Anfrage „Gesellschaftliche Mehrwerte gemeinschaftlicher Wohnprojekte und aktueller Stand in Karlsruhe“, am 20.02.24 im Gemeinderat (Vorlage 2023/1419), sind aktuell zwei Ämter für die Beantwortung von Fragen zuständig. Deren Zuständigkeiten sind für Personen außerhalb der Stadtverwaltung, die mit Planungsprozessen nicht vertraut sind, nicht leicht unterscheidbar.
Dadurch werden Fragen an Stellen gestellt, die sich hierfür nicht zuständig betrachten. Dies führt dazu, dass Baugruppen teilweise erst nach vielen Monaten Antworten auf ihre Fragen bekommen, über längere Zeitstrecken im Unklaren gelassen werden und die Kommunikation für die Gruppen diffus ist. Die Folge ist, dass Projektgruppen verunsichert werden und teilweise aufgeben.
Wünschenswert wäre hier – wie in anderen Städten – eine verwaltungsseitige Ansprechperson für alle auftretenden Fragen von Bau- und Wohnprojekten, wie etwa nach einer Vergabe von Grundstücken nach Konzept.
Wie die Verwaltung auf unsere o.g. Anfrage antwortete, wird ein solcher Mehrwert durchaus wahrgenommen. In der Antwort hieß es: „Die Stadt Karlsruhe unterstützt Bemühungen für gemeinschaftliches Wohnen, um die Durchmischung der (Wohn-)Quartiere zu erhalten und städtebaulich wertvollen Konzepten Raum zu geben.“
Weiterhin hieß es in der Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage, dass „…eine transparente Kommunikation zwischen den Beteiligten beim Thema gemeinschaftliches Wohnen und Vergabe unumgänglich ist.“
Um zu erreichen, dass in Karlsruhe mehr Bau- und Wohnprojekte verwirklicht werden können, ist es notwendig, dass interessierte Gruppen sich transparent und zügig über bestehende Rahmenbedingungen informieren können. Dies kann am besten durch eine dafür nach Außen benannte Person erfolgen, die den gesamten Sachzusammenhang überblickt.
Unterzeichnet von:
Verena Anlauf Aljoscha Löffler Renate Rastätter
Johannes Honné Michael Borner
In der Stellungnahme zu unserem Antrag für die Hauptausschuss-Sitzung am 07. Mai 2024 wurde angekündigt, dass im Zusammenhang mit der Vergabe von Baugrundstücken im Bereich Zukunft Nord Ansprechpersonen für die Baugemeinschaften benannt werden.
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