GRÜNE für Information von Renter*innen über „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“

In einem Antrag im Karlsruher Gemeinderat fordert die GRÜNE Fraktion, dass die Stadtverwaltung Karlsruher Rentner*innen über die Möglichkeit der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ informiert.

Um ein selbstbestimmtes Leben im Alter führen zu können, wurde 2003 die so genannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) eingeführt. Diese Sozialleistung soll vor allem verschämte Armut abbauen, die besonders aus den relativ hohen Sozialhilfezugangsschwellen entsteht. Die Grundsicherung ist mit diesem Ziel auf einen speziellen Personenkreis bezogen, auf die über 65-Jährigen und die unabhängig von der Arbeitsmarktlage dauerhaft voll Erwerbsgeminderten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

„Viele Anspruchsberechtigte verzichten aber auf die Grundsicherung. Entweder meiden sie aus Scham oder Angst den Gang zum Amt oder sie sind über ihre Ansprüche auf Grundsicherung nicht informiert. Manche Senior*innen fürchten aber offenbar auch, dass ihre Kinder Unterhalt bezahlen müssen. Frauen sind besonders von niedrigen Renten betroffen, wenn sie beispielsweise alleinerziehend waren, keinen Anspruch auf Witwenrente haben oder als Folge von prekären Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnissen. Auch unzureichend informierte Rentner*innen, u.a. mit Migrationshintergrund, Analphabet*innen und sozial isolierte Rentner*innen können ihre Ansprüche auf Regelleistungen oft nicht geltend machen“, so der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, Michael Borner.

Laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung beträgt die „Quote der Nichtinanspruchnahme“ ca. 68 Prozent. Danach lässt sich mit den einschlägigen Daten für Karlsruhe mit guter Näherung berechnen, dass bei uns etwa 8.000 Bürger*innen ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht wahrnehmen.

Ziel des Antrags der GRÜNEN ist, dass möglichst alle Anspruchsberechtigten über die Grundsicherung im Alter informiert sind. „Die Information der Anspruchsberechtigten sollte in „Leichter Sprache“ erfolgen, um sprachlichen Hürden vorzubeugen. Eine Zusammenarbeit mit Landesverwaltungen und Bundesverwaltungen könnte für die Umsetzung gegebenenfalls notwendig sein.

Des Weiteren sollen damit die „Leitlinien gegen Altersarmut der Stadt Karlsruhe“ voran gebracht werden, wonach jeder ältere Mensch seine grundlegende materielle Versorgung zur Existenzsicherung und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat und mindestens über das finanzielle Existenzminimum in Höhe der Grundsicherung verfügt“, so abschließend Stadtrat Istvan Pinter.

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