MdL Salomon und Karlsruher Fraktionsvorsitzende Lisbach: Land fördert naturnahe Gewässerentwicklung und Altlastensanierung auch in Karlsruhe
Die Landesregierung unterstützt bei der Wasserwirtschaft und der Sanierung von Altlasten mit 111 Millionen Euro flächendeckend die Kommunen in Baden-Württemberg. Auch Karlsruhe profitiert davon. „Insgesamt stehen für Karlsruhe über 1 Mio. Euro zur Sanierung von Altlasten, zur naturnahen Gewässerentwicklung und zum Erwerb von Gewässerrandstreifen zur Verfügung“, so Bettina Lisbach, Vorsitzende der Grünen Gemeinderatsfraktion und frisch gewählte Landtagsabgeordnete. „Wir freuen uns, dass damit viele wichtige und drängende Projekte nun umgesetzt werden können.“
„Mit den Landeszuschüssen können beispielsweise längst überfällige Altlastensanierungen in verschiedenen Stadtteilen umgesetzt werden“, ergänzt MdL Alexander Salomon. „Beispiele sind die Stürmlinger Sandgrube in Neureut, das Baugebiet ehemalige Artilleriekaserne in der Nordweststadt oder die Sanierung im Bereich des ehemaligen Gaswerkes Ost.“ „Sobald die kommunale Kofinanzierung steht, sollten wir die geförderten Projekte jetzt möglichst schnell gemeinsam anpacken“, so Lisbach und Salomon.
Für die Kommunen gibt es im Land einen Fördertopf mit 111 Millionen Euro. 45,5 Millionen Euro stehen bereit, damit Kommunen im Land ihre Abwasserbeseitigung modernisieren können. Mit rund 38,5 Millionen Euro unterstützt das Land kommunale Maßnahmen im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie. Damit die Städte und Gemeinden ihre Wasserversorgung verbessern können, stellt ihnen das Land 13 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von rund 14 Millionen Euro eingeplant. Welche größeren Maßnahmen gefördert werden sollen, wird von einem Verteilungsausschuss Mitte des Jahres bewertet und entschieden.
Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2016“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.
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