GRÜNE für Stärkung des Artenschutzes beim Umweltamt

In einer Gemeinderatsanfrage beschäftigt sich die GRÜNE Fraktion mit der Umsetzung des Artenschutzrechtes bei der Stadtverwaltung. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält seit einigen Jahren Vorschriften zum Artenschutz, deren Umsetzung für die betroffenen Ämter mit immer höherem Aufwand verbunden ist.

„Das Naturschutzgesetz schreibt vor, dass bei zahlreichen Maßnahmen geprüft werden muss, ob geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten betroffen sind“, so Fraktionsvorsitzende Bettina Lisbach. „Bei der Fällung von Bäumen, beim Bau oder Umbau von Straßen und Gebäuden und bei Bebauungsplanverfahren sind oft umfangreiche Prüfungen erforderlich. Uns ist wichtig, dass diese Arbeiten in guter Qualität umgesetzt werden, ohne dass dabei andere Aufgaben des Naturschutzes zu kurz kommen.“

Über ihre Anfrage wollen die GRÜNEN deshalb wissen, wie viel Aufwand durch artenschutzrechtliche Prüfungen im Vorfeld von naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen entsteht. Außerdem fragen sie an, in welchem Umfang Arbeiten an externe Gutachter vergeben werden und welcher Betreuungsaufwand hierbei für das Umweltamt entsteht.

„Uns ist außerdem wichtig, dass die Umsetzung der festgelegten Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen kompetent begleitet und kontrolliert wird“, ergänzt Stadtrat Johannes Honné. „Wir möchten wissen, ob das Umweltamt mit den bisherigen Personal-kapazitäten hierzu in der Lage ist und ob auch die oft über Jahre hinweg notwendige Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden kann.“

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sehen die GRÜNEN Anzeichen dafür, dass sich die Arbeitsbelastung im Bereich des Artenschutzes noch weiter erhöht. Viele Städte haben deshalb auf die neuen artenschutzrechtlichen Vorgaben bereits mit Personalaufstockungen reagiert.

Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion muss deshalb auch für Karlsruhe geprüft werden, inwieweit beim Umweltamt mehr Personal notwendig ist, um den gestiegenen Anforderungen des Artenschutzes gerecht zu werden. „Wir befürchten, dass es andernfalls zu Bearbeitungsstaus kommt oder dass andere Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Naturschutz-Pflegemaßahmen und der Öffentlichkeitsarbeit aufgrund von Personalengpässen zurückgestellt werden müssen. Das wollen wir unbedingt vermeiden.“

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