Änderung der Benutzungsordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden
Interfraktioneller Antrag von GRÜNEN und FDP:
- Nutzer*innen von städtischen Räumen, die wegen der geltenden Verordnungen zur Vermeidung von Corona-Ansteckungen für ihre Aktivität größere Räume benötigen als bisher, bekommen diese zur Verfügung gestellt, wenn zu den fraglichen Zeiten entsprechende Räume ungenutzt sind.
- Für die Raumnutzung werden Mietentgelte in der Höhe gezahlt, wie sie für die bisher genutzten kleineren Räume angefallen wären.
- Diese Regelung gilt bis zum Ende der Corona-Einschränkungen.
Begründung/Sachverhalt:
Nach den Wochen des umfangreichen Lockdowns werden zahlreiche kulturelle, sportliche, künstlerische und/oder bürgerschaftliche Aktivitäten wieder aufgenommen. Zur Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsauflagen sind viele dieser Gruppen jedoch zur Zeit auf eine Nutzung größerer Räume angewiesen.
Die Stadtgesellschaft hat ein hohes Interesse daran, dass solche Angebote weiterhin bestehen bleiben. Daher soll darauf verzichtet werden, für diese Räume höhere Mieten zu verlangen, um die Veranstalter*innen nicht zusätzlich zu belasten.
Diese Regelung tritt zeitnah in Kraft und ändert die bestehende Benutzungsordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden.
Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Christina Bischoff, GRÜNE Fraktion
Tom Hoyem, Karl-Heinz Joos, FDP-Fraktion
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