Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“

Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss

  1. Die Richtlinien zur Vergabe von städtischen Grundstücken wird wie folgt angepasst:
    Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“.
Begründung/Sachverhalt

Neben Grundstücken sollen bei Bedarf städtische Immobilien, die für Wohnzwecke geeignet sind, nach Konzept – und nicht vorwiegend unter finanziellen Gesichtspunkten – vergeben werden können.

Die Aufnahme von Bestandsimmobilien in das Grundstücksvergabekonzept Wohnen ist geeignet, um lebendige, gemischte Quartiere in hoher Qualität zu entwickeln. Sie dienen auch dazu, die Umsetzung wohnungs- und sozialpolitischer Ziele sowie eine qualitätsvolle Stadtentwicklung zu garantieren. Diese einzelnen Ankerpunkte in den Stadtteilen könnten auch als Anlaufpunkte für die Weiterentwicklung des Konzepts der Sozialen Quartiersentwicklung dienen, welches die Stadt Karlsruhe seit 2018 umsetzt.

Das übergreifende Ziel der Sozialen Quartierentwicklung ist die Entwicklung inklusiver und generationengerechter Quartiere, in denen verschiedene Bedarfe ebenso wie strukturelle und soziodemografische Unterschiede berücksichtigt werden. Dabei ist eine Einbindung von bürgerschaftlichen Initiativen grundlegend.

Für die Deckung des dringenden Bedarfs an zeitgemäßem Wohnraum in Karlsruhe ist es geboten, bestehende Wohnraumpotenziale in leerstehenden Bestandsimmobilien der Stadt Karlsruhe zu nutzen, zu entwickeln und zu fördern.

Unterzeichnet von:

Christine Großmann           Michael Borner        Dr. Clemens Cremer
Verena Anlauf                     Christine Weber      Aljoscha Löffler

Der Antrag wird bei der Hauptausschuss-Sitzung am 07. Mai 2024 beraten.

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