Die Grünen begrüßen das im neuen Naturschutzgesetz verankerte Verbot von Schottergärten. „Zwar gibt es schon lange die Möglichkeit, in neuen Bebauungsplänen das Anlegen von Schottergärten zu untersagen, aber die „Gärten des Grauens“, wie sie von den Naturschutzverbänden genannt werden, sind jetzt ausdrücklich auch im privaten Bereich verboten“, so Renate Rastätter, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion.
Die Grünen wollen mit ihrer Anfrage von der Stadtverwaltung wissen, wie das Verbot konsequent umgesetzt wird und welche Möglichkeiten sie sieht, bestehende Schottergärten im gesamten Stadtgebiet in Grünflächen umzuwandeln. „Dabei soll auch geprüft werden, welche Anreize für diese Verbesserung des Naturschutzes und der Biodiversität die Stadtverwaltung für geeignet hält und ob sie beabsichtigt, diese auch zu nutzen“, ergänzt Stadträtin Christine Weber, zuständig für Naturschutz in der Fraktion.
Ungeklärt sei bis jetzt, ob der Rückbau bestehender Schottergärten rechtsverbindlich angeordnet werden könne. Dies müsse aber angestrebt werden, denn die Schottergärten seien in ökologischer Hinsicht schädlich für den Naturhaushaushalt. „Die Steinwüsten heizen die Umgebung auf und sind für die Flora und Fauna ökologisch vollständig wertlos“, so Rastätter und Weber. Dazu komme, dass es sich um eine Komplettversiegelung handelt. „Das Wasser kann nicht mehr versickern und verursacht erhebliche Probleme für den natürlichen Wasserhaushalt“, so die beiden naturschutzpolitischen Sprecherinnen abschließend.
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