Verbot von Schottergärten im neuen Naturschutzgesetz – Umsetzung in Karlsruhe

Anfrage

  1. Wie wird die Stadtverwaltung das im neuen Naturschutz verankerte Verbot der Schottergärten künftig auch im privaten Bereich konsequent umsetzen? 
  2. Welche Möglichkeiten sieht sie, bestehende Schottergärten im gesamten Stadtgebiet in Grünflächen umzuwandeln? 
  3. Welche Anreize und Gebote hält sie dafür für geeignet und beabsichtigt sie zu nutzen? 
Sachverhalt / Begründung:

Mit dem Verbot von Schottergärten im neuen Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird eine langjährige Forderung der Umwelt- und Naturschutzverbände sowie von uns Grünen endlich umgesetzt. Die „Gärten des Grauens“ wie sie von den Naturschutzverbänden genannt werden, sind jetzt ausdrücklich auch im privaten Bereich verboten.           
Ob ein Rückbau bereits längerfristig bestehender Schottergärten rechtsverbindlich angeordnet werden kann, ist bislang zwar noch nicht abschließend zweifelsfrei geklärt, muss aber angestrebt werden. Denn die Steinwüsten heizen die Umgebung auf und sind für die Flora und Fauna ökologisch vollständig wertlos. Dazu kommt, dass es sich um eine Komplettversiegelung handelt. Das Wasser kann nicht mehr versickern und verursacht erhebliche Probleme für den natürlichen Wasserhaushalt. 

Mit dieser Anfrage wollen wir Grüne klären, welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung sieht, das Verbot der Schottergärten in Karlsruhe umzusetzen.
Dabei ist es uns auch wichtig, dass bei bereits bestehenden Schottergärten sowohl Gebote und Anordnungen genutzt werden, als auch Anreize gesetzt werden, um die Totalversiegelungen in Grünflächen und noch besser, Blumenwiesen und Staudengärten umzuwandeln. 

Unterzeichnet von:
Renate Rastätter                 Dr. Clemens Cremer           Michael Borner
Zoe Mayer                            Verena Anlauf        

Stellungnahme der Verwaltung bei der Gemeinderatsitzung am
20. Oktober 2020

Verwandte Artikel