Antrag
- Der KVV verlängert die Regelung, dass Inhaber*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass im Stadtgebiet des KVV kostenlos fahren können, wenn sie ihre Pässe vorzeigen können. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende des Jahres 2020.
- Die Stadt Karlsruhe leistet dem KVV für die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle einen Ausgleich.
- Über diese Handhabung wird der betroffene Personenkreis breit öffentlich informiert.
Sachverhalt/Begründung
Seit Mitte März bis zum 4. Mai können Karlsruher Pass und Kinderpass-Inhaber*innen im Stadtgebiet kostenlos mit dem KVV fahren, weil sie in diesem Zeitraum wegen der Corona-bedingten Schließung der Verkaufsstellen des KVV keine Möglichkeit hatten, eine Monatskarte zu kaufen. Sie müssen nur den Karlsruher Pass bzw. den Kinderpass vorweisen können
Dies stellt eine große Erleichterung insbesondere für Familien dar, die wenig Einkommen haben und von der Corona-Krise in mehrfacher Hinsicht betroffen sind: Es fallen Einnahmequellen weg, wie 2-Euro-Jobs und viele Mini-Jobs, Kurzarbeit ist für sie besonders einschneidend. Mahlzeiten für die Kinder in Kitas und Schulen entfallen. Die Eltern haben höhere Ausgaben, um ihre Kinder sinnvoll zu beschäftigen.
Diese Situation wird sich auch in den nächsten Monaten nur langsam ändern.
Die Corona-Krise betrifft Familien mit geringem finanziellem Spielraum – und da wiederum die Kinder – besonders hart. Dieser sozialen Ungerechtigkeit wollen wir entgegenwirken. Außerdem ist Mobilität ein wichtiger Faktor, um Aktivitäten außerhalb der
Wohnung nachkommen zu können und die Bewegung der Kinder z.B. im Wald, an der Alb zu fördern.
Unterzeichnet von:
Verena Anlauf, Michael Borner, Renate Rastätter, Johannes Honné, Aljoscha Löffler
In der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020/TOP 49 in Jugendhilfeausschuss verwiesen.
Die Stellungnahme der Stadt aus der Gemeinderatssitzung am 27.07.21.
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