Kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung an Karlsruher Schulen

Antrag

  1. Die Stadt übernimmt die erforderliche Kofinanzierung von 25 % für die Weiterführung der Berufseinstiegsqualifizierung an den betroffenen Karlsruher Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ab dem 1.9.2020.
  2. Sie ermittelt dazu bei den betroffenen Schulen den aktuellen und künftigen Bedarf an Plätzen sowie den dafür erforderlichen Kofinanzierungsbedarf von 25 %.
  3. Sie legt im Schulbeirat am 4. März 2020 eine Vorlage mit dem konkreten Kofinanzierungsbedarf zur Beratung vor.
  4. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat die Fortführung der Berufseinstiegsqualifizierung ab dem 1.9.2020 in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beschließen.

Sachverhalt/Begründung

An den sechs Karlsruher Schulen Pestalozzischule, Gutenbergschule, Schule am Turmberg, Vogesenschule, Drais-Gemeinschaftsschule und Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule werden seit einigen Jahren Schüler*innen, die eine ergänzende Unterstützung beim Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung benötigen, von Berufseinstiegsbegleiter*innen unterstützt.

Die Unterstützung von einer Stunde in der Woche beginnt in der 8. Klasse und endet nach dem ersten halben Jahr der Ausbildung. Träger des Projekts ist das Kolping-Bildungswerk e.V. Die Auswahl der Schüler*innen erfolgt gemeinsam durch die Lehrperson und die Berufseinstiegsbegleiter*in. In der Regel handelt es sich um Schüler*innen, die zwar motiviert sind, bei denen aber ein Übergang in eine berufliche Ausbildung aufgrund ungünstiger Voraussetzungen und Lernausgangslagen ohne eine zusätzliche individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung gefährdet ist. Die Berufseinstiegsbegleitung findet an ca. 278 allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg statt.

Die Schulen selbst können diese intensive zusätzliche Unterstützung nicht leisten. Sie bestätigen, dass es sich um eine sehr erfolgreiche Maßnahme handelt. Regionale Ausbildungsbetriebe geben diesen Schüler*innen gerne eine Chance, zumal sie im ersten Ausbildungshalbjahr noch von ihrer Berufseinstiegsbegleitperson betreut und unterstützt werden, damit der Übergang gelingt. Die Schulen plädieren deshalb dafür, dass die Berufseinstiegsqualifizierung auch künftig weiter bestehen bleibt.

Originär zuständig für die Berufseinstiegsbegleitung ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie finanziert 50 % der Maßnahme. Bis 2018 erfolgte die notwendige Kofinanzierung von 50 % durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für das Schuljahr 2019/20 hat das Bundesministerium seine Kofinanzierung leider aufgekündigt und auf die Länder verwiesen. Da die Landesregierung keine Kofinanzierungsmittel gewährte, haben die beiden Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU einen Antrag auf eine Kofinanzierung von 25 % in die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/21 eingebracht, dem der Landtag zustimmte. Für 2020 sind dadurch 1,32 Mio € (ab 1.9.) und für 2021 sogar 2,46 Mio € für die Kofinanzierung von 25 % im Landeshaushalt verankert. Es hängt nun von einer kommunalen Kofinanzierung von 25 % ab, ob diese erfolgreiche Maßnahme auch künftig erhalten bleibt.

Wir Grüne sind der Auffassung, dass eine kommunale Kofinanzierung sinnvoll und notwendig ist. Es ist im Interesse der Gesamtstadt, dass für leistungsschwächere Schüler*innen an Werkrealschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie Gemeinschaftsschulen alle Möglichkeiten genutzt werden, um sie in eine Berufsausbildung zu bringen. Uns liegen vom Kolping-Bildungswerk die Teilnehmer*innenzahlen und der erforderliche Kofinanzierungsbedarf vor. Pro Platz sind derzeit 208 € im Monat notwendig, also 52 € für die kommunale Kofinanzierung.

Wir finden es zielführend, wenn die Stadtverwaltung zunächst in Gesprächen mit den Schulen den realen Bedarf ermittelt und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage mitteilt. Leider fällt wegen der fehlenden Kofinanzierung aufgrund des kurzfristigen Ausstiegs des Bundesministeriums bereits der Schuljahrgang 2019/20 komplett aus. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Maßnahme zum Schuljahr 2020/21 wieder aufgenommen wird. Dazu sind überplanmäßige Ausgaben in einem sehr begrenzten Umfang notwendig. Die Verbesserung der Bildungschancen leistungsschwächerer Schüler*innen und ihre gute Vorbereitung auf den Einstieg in eine erfolgreiche Berufsausbildung sollte uns das wert sein.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Dr. Iris Sardarabady, Benjamin Bauer, Christine Großmann, Zoe Mayer

Der Antrag wurde erstmals bei der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2020 beraten.
Stellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll

Die Beschlussfassung erfolgte über Umlaufverfahren (1. April 2020)

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