Bodenwertmodell für die Erhebung der Grundsteuer Interfraktioneller Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, KAL/ Die Partei, Die LINKE:

Der Gemeinderat Karlsruhe schließt sich dem Brief von sechs baden-württembergischen Oberbürgermeister*innen an Ministerpräsident Kretschmann zur zukünftigen Gestaltung der Grundsteuer an. Diese befürworten das Bodenwertmodell, das für die Bemessung der Steuer den Grundstückswert zugrunde legt.

Sachverhalt/Begründung

Der Bundestag hat am 18. Oktober für eine Reform der Grundsteuer gestimmt. Dabei ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, andere Kriterien für die Berechnung vorzusehen. Diese Formel ist dann für die Städte bindend, die lediglich den Hebesatz, also einen Multiplikator, selbst bestimmen können.

Dazu präferieren die Oberbürgermeister*innen der Städte Stuttgart, Ulm, Tübingen, Böblingen, Weil der Stadt und Schwäbisch-Gmünd in ihrem o.g. Brief ebenso wie andere Organisationen das Modell, ausschließlich den Wert des Grundstücks als Maß für die Steuer zu berücksichtigen (”Bodenwertmodell”).

Es ist ein gerechtes und zugleich wenig bürokratisches Verfahren. Dabei wird bewusst nicht berücksichtigt, ob und wie das Grundstück bebaut ist: Für ein brach liegendes Grundstück muss genau so viel bezahlt werden wie für ein Grundstück, das durch ein mehrstöckiges Haus besser ausgenutzt ist. So haben Menschen, die auf dichter bebautem Grund leben, den Vorteil einer geringeren Belastung durch die Grundsteuer.

Zur Einführung des Bodenwertmodells sollte das Land Baden-Württemberg die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen.

Zu weiteren Erklärungen verweisen wir auf den o.g. Brief.

Dass das Gesamt-Aufkommen per Hebesatz durch den Gemeinderat so gesteuert werden soll, dass die Einnahmen aus dieser Steuer für die Stadt gleich bleiben, ist selbstverständlich.

Zur politischen Diskussion über eine nachhaltige und gerechte Gestaltung der Grundsteuer gibt es weitere Ideen, etwa dass sie nicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden darf. Dieser Antrag konzentriert sich auf das auf Landesebene kurzfristig Machbare.

Sobald das Steuermodell feststeht, kann Karlsruhe auch über eine Grundsteuer C nachdenken, die ebenfalls mit dem neuen Bundesgesetz möglich wurde.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné, Aljoscha Löffler (GRÜNE Fraktion)

Lüppo Cramer, Max Braun (KAL/Die Partei)

Lukas Bimmerle, Mathilde Göttel (Die Linke)

Der Antrag wurde erst bei der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2020 beraten.

Verwandte Artikel