Einrichtung einer Ombudsstelle im Jobcenter Stadt Karlsruhe

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung Karlsruhe setzt sich in der Trägerversammlung Jobcenter Stadt Karlsruhe dafür ein, dass im Jobcenter Stadt Karlsruhe eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Ombudsstelle im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen eingerichtet wird.
  2. Einmal jährlich ist der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe über die Arbeit der Ombudsstelle zu unterrichten. Im Bericht sind insbesondere mehrfach aufgetretene Probleme und Konflikte darzustellen.

Sachverhalt/Begründung

Immer mehr Jobcenter in Deutschland verfügen über eine Beschwerdestelle, eine sogenannte Ombudsstelle. Dort haben Betroffene die Möglichkeit, Anregungen, Kritik und Beschwerden in die Ombudsstelle einzubringen und vor allem, in besonders dringenden und schwierigen Konfliktfällen durch direkte Unterstützung der Ombudsstelle Lösungen zu finden.

Diese Stelle vermittelt in Streitfällen zwischen den Leistungsberechtigten und dem Jobcenter und versucht, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Ombudsstelle arbeitet eng mit dem Kundenreaktionsmanagement und der Geschäftsführung des Jobcenters zusammen. Es sind die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit – bei Einverständnis der ratsuchenden Personen – die Ombudsstelle Zugriff auf alle relevanten Daten des Betroffenen/ der Betroffenen erhält.

Die Arbeit der Ombudsstelle ersetzt nicht die Rechtsmittel, die den Betroffenen im Rahmen der Vorschriften des SGB II zur Verfügung stehen. Die Arbeit der Ombudsstelle hat das Ziel, potenzielle Klagen vor dem Sozialgericht zu vermeiden, wann immer Sachverhalte gemeinsam mit den Antragsstellenden mit Unterstützung einer dritten Stelle (Ombud) aufklärbar sind. Wenn seitens des Jobcenters Ermessensspielräume oder Rechtslagen unzureichend wahrgenommen werden, kann dies zu einem fehlerhaften Verwaltungshandeln führen. Konflikte können auch dadurch entstehen, dass Antragstellende die jeweilige Sachlage falsch einschätzen.

Im Rahmen einer Mittlerfunktion der Ombudsstelle sollen alle leistungs- und entscheidungsrelevanten Sachverhalte in einer Interventionsmaßnahme ermittelt und übermittelt werden. Ziel ist es, den jeweils strittigen Sachverhalt aufzuklären und eine für die Betroffenen nachvollziehbare Verwaltungsentscheidung herbeizuführen. Widersprüche oder der Klageweg werden in diesen Fällen überflüssig.

In den Fällen, in denen Verwaltungsentscheidungen zum Unterschreiten des Existenzminimums führen, z.B. bei Sanktionen, kann die Ombudsstelle einen Beitrag zur kurzfristigen Unterstützung leisten.

Darüber hinaus sammelt sie auch wiederkehrende Problemstellungen und vermittelt den zuständigen gemeinderätlichen Gremien einen Eindruck von bestehenden allgemeinen Problemlagen. Die Ombudsstelle soll die Arbeit des Jobcenters flankierend unterstützen und der kommunalpolitischen Verantwortung für den SGB II-Bereich besser Rechnung tragen.

Bei erwiesenem Bedarf können die Erkenntnisse aus der Arbeit solcher Ombudsstellen über den Städtetag oder landes- bzw. bundespolitische Mandatsträger*innen in die Fortschreibung bzw. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einfließen.

Unterzeichnet von:

Michael Borner                    Aljoscha Löffler                          Verena Anlauf                           Niko Riebel

Der Antrag wurde unter TOP 25 der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019 behandelt.

Unser Anliegen wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 16.11.2022 nochmals behandelt. Die Verwaltung berichtete mündlich, dass laut Aktenlage nur bei sehr wenigen Fällen die Notwendigkeit für ein Schlichtungsverfahren vorlag.

Es ist aber unserer Meinung nach unerlässlich, dass Kund*innen des Jobcenters überhaupt auf die Möglichkeit für ein solches Verfahren hingewiesen werden. Wir halten dies für unabdingbar, um einen regelhaften Bedarf ermitteln zu können.  Praktischerweise sollte der Hinweis auf ein mögliches Schlichtungsverfahren in die Bescheide des Jobcenters aufgenommen werden.

Weiter wurde bei der Sitzung berichtet, dass beim Gesetz zum „Bürgergeld“ ebenfalls ein Schlichtungsverfahren vorgesehen sei. Die Verwaltung empfehle daher, dies abzuwarten.

Wir werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Ombudsstellen nochmals bei der Umsetzung des Bürgergelds thematisieren.

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