Interfraktioneller Antrag von GRÜNEN, SPD, KULT, DIE LINKE: Gute Arbeit – zukunftsfähige Stadtverwaltung Equal Pay für Leiharbeitnehmer*innen

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften stellen sicher, dass bei ihnen eingesetzte Leiharbeitnehmer*innen von Beginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestandteile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt.
  2. Von der Equal-Pay-Regelung werden diejenigen Arbeitnehmer*innen ausgenommen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH überlassen werden.

Sachverhalt/Begründung

Nach Angaben der Arbeitsagentur von 2016 ist die Anzahl der Leiharbeitnehmer*innen im langfristigen Vergleich in der Tendenz mit hoher Dynamik gewachsen. Die Bruttoarbeitsentgelte liegen in der Zeitarbeit deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten.

Auch wenn Leiharbeit in Ausnahme-Situationen für die Stadt wie für andere Betriebe notwendig sein kann, so ist die Minderung der Arbeitsentgelte extrem kritisch zu betrachten.

Leiharbeit war bereits mehrfach Thema im Gemeinderat. Zunächst auf Antrag der GRÜNEN, welcher – wie dieser Antrag – Equal Pay forderte. Der Antrag fand im Oktober 2017 im Gemeinderat zunächst keine Mehrheit.

Seit der Debatte eines SPD-Antrages auf Abschaffung von Leiharbeit in der Gemeinderatssitzung im Februar 2019 zeichnet sich allerdings eine Mehrheit ab. Aus diesem Grunde soll sich der Gemeinderat im Mai 2019, nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach der letzten Behandlung des Themas im Gemeinderat, erneut damit beschäftigen.

Die hohe Flexibilität des Einsatzes von Leiharbeitnehmer*innen geht stark zu Lasten dieser Beschäftigten: Trotz ihrer großen Belastung erhalten sie häufig nur geringe Löhne, denn viele Tarifverträge gelten nicht für Leiharbeitnehmer*innen – zum Beispiel der in der Stadtverwaltung geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD.

Dass ausgerechnet die flexibelsten Arbeitnehmer*innen ohne sicheren Arbeitsplatz finanziell benachteiligt werden, ist ungerecht. Als gute Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion für die lokale Wirtschaft sollte die Stadt Karlsruhe hier auch in Zeiten knapper Kassen keine Unterschiede zulassen.

Die flexibel Beschäftigten, die vielmals unmittelbar neben Festangestellten mit tariflichen Löhnen arbeiten, sollten im Lohngefüge mit Beginn ihrer Tätigkeit mit diesen gleichgestellt werden. Daher fordern die antragstellenden Fraktionen eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeitnehmer*innen, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften beschäftigt werden.

Ein Teil der Leiharbeitnehmer*innen bei der Stadtverwaltung wird dieser von den stadteigenen Arbeitsförderungsbetrieben überlassen. Hier handelt es sich allerdings nicht um klassische Leiharbeit. Die Leiharbeiter*innen haben zwar die für die Stelle notwendige Qualifikation, können allerdings aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht die volle Leistung erbringen. Zuschüsse von Dritten können die Minderleistung dabei nicht ganz ausgleichen. Deshalb werden diese Personen während einer Erprobungszeit von bis zu neun Monaten nach dem Tarifvertrag Zeitarbeit bezahlt und – wenn sie sich bewähren – danach auf einer regulären Stelle mit voller Bezahlung bei der Stadtverwaltung übernommen.

Unterzeichnet von

Johannes Honné, Joschua Konrad und GRÜNE Fraktion

Parsa Marvi, Gisela Fischer und SPD-Fraktion

Lüppo Cramer, Uwe Lancier und KULT-Fraktion

Niko Fostiropoulos, Sabine Zürn, Die Linke

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.05.2019

Mit 25 zu 21 Stimmen wurde beschlossen, dass bei Stadtverwaltung und Gesellschaften künftig Leiharbeiter*innen genau so viel verdienen, wie ihre fest angestellten Kolleg*innen. Damit tragen nicht mehr die flexiblen Leiharbeiter*innen die finanzielle Belastung, sondern die Dienststellen, deren Personalplanung nicht aufgeht. Auch sachgrundlose Befristungen sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Mit 26 zu 20 sprach sich auch hier der Gemeinderat mehrheitlich für unseren Antrag und damit für bessere Rahmenbedingungen bei städtischer Beschäftigung aus.

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