Anfrage:
- Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium die Radwege auf der bestehenden Rheinbrücke Maxau im Zuge der kommenden Sanierung von 4,40 m auf 3,30 m verschmälern wird?
- War die Stadtverwaltung bei dieser Planung einbezogen? Falls ja: Welche Meinung wurde von der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit vertreten?
- Im Zuge des Baus der zweiten Rheinbrücke ist vorgesehen, dass der Radverkehr auf nur noch einer Seite der bestehenden Rheinbrücke fahren wird. 3,30 m sind aber für einen Zweirichtungsradweg plus Fußweg zu wenig. Was ist in diesem Fall geplant?
- Ist dieses Vorgehen durch den Planfeststellungsbeschluss für die neue Rheinbrücke gedeckt?
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Kompatibilität dieser Verengung mit dem angedachten Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Wörth?
Sachverhalt/Begründung
In der Rheinpfalz vom 26.7.2018 wurde berichtet, dass im Zuge der Sanierung der Brücke der Radweg dauerhaft verschmälert wird, um mehr Platz für eine vierstreifige Führung im Zuge von späteren Baumaßnahmen zu haben. Diese Änderung wurde bisher nach unserem Wissen nie kommuniziert. Derzeit wäre diese Verschmälerung für den Radverkehr zu verkraften. Aber nach den Umbauten für die zweite Rheinbrücke wird der Platz nicht ausreichend sein für eine sichere Führung des Radverkehrs auf nur einer Seite zu-sammen mit dem Fußverkehr. Auch beim angedachten Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Wörth wäre ohnehin diese Brücke die Engstelle. Genau diese Stelle wird jetzt noch einmal verschmälert.
Unterzeichnet von:
Johannes Honné, Dr. Ute Leidig
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 23.10.2018
Aus dem Gemeinderat vom 23.10.2018:
Auf unsere Anfrage sieht die Stadtverwaltung darin kein Problem: Selbst für den angedachten Radschnellweg über die Brücke sei das nicht schlimm, weil in den Zufahrten noch engere Stellen vorkommen werden und sowieso das Potenzial für diesen Radschnellweg fraglich sei.
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