Überarbeitung/Neufassung der Richtlinien zur Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten


Änderungsantrag zu TOP 14 der Gemeinderatssitzung am 18.09.2018:

Antrag:

  1. Der Satz „Die erstmalige Herstellung privater Stellplätze … kann ebenfalls gefördert werden.“ wird gestrichen.
  2. Die Differenzierung des Fördersatzes zwischen 25 bis 35 % je nach erreichtem Effizienzhauslevel bleibt bestehen, wird aber an realistisch erreichbare Dämmwerte geknüpft. Die Einzelheiten legt die Verwaltung fest.

Sachverhalt/Begründung

Die Anlage zusätzlicher Stellplätze fördert den Autoverkehr und erfordert mehr Versiegelung. Beides ist nicht unterstützenswert, weil gerade das Gegenteil, eben Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und die Entsiegelung erreicht werden sollen. Die Begründung, dadurch könne die Verwaltung die bauliche Art des Stellplatzes beeinflussen, überzeugt nicht.

Die bisherige Differenzierung durch zwei verschiedene Fördersätze belohnt diejenigen, die mehr Dämmung realisieren. Das ist wichtig, um eine möglichst hohe Dämmung zu erreichen. Ein einheitlicher Fördersatz gewährleistet nicht die bestmögliche Erreichung des übergeordneten Ziels Klimaschutz.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné,  Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 18.09.2018

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