Antrag
Die Stadtverwaltung vereinbart mit dem Vermieter, dass dieser die von der Stadtverwaltung in seinem Gebäude getätigten Investitionen zu einem gut-achterlich festzustellenden Restwert erwirbt, wenn die Mietzeit endet, oder wenn bei einer Verlängerung des Rahmenvertrages die Miethöhe neu kalkuliert wird.
Sachverhalt/Begründung
Mit dem Smart Production Park geht die Stadtverwaltung einen weiteren Schritt, um Gründer*innen zu unterstützen, erfolgreiche Firmen aufzubauen. Zusammen mit den bestehenden Gründungszentren kann dieser ein positives Klima für Gründungen bieten, das unterschiedlichen Anforderungen von Gründer*innen in für Karlsruhe wichtigen Wirtschaftszweigen gerecht wird. Neben der Investition in ein gründungs- und innovationsfreundliches Klima unterstützt die Stadt dabei auch die Entwicklung des Hoepfner-Areals als Standort für Gründungen im IT-Bereich.
Aber nach dem CyberLab ist dies die zweite Ansiedlung einer städtischen Institution, die mit Investitionen in Millionenhöhe in den Gebäudebestand der Hoepfner Bräu Friedrich Hoepfner Verwaltungsgesellschaft einhergeht, die dieser nach Ende der Vertragslaufzeit kostenlos zufallen sollen.
Um den Vorteilen des Vermieters durch den Ausbau seines Gebäudes Rechnung zu tragen, sollte deren Restwert nach Ende der Vertragslaufzeit gutachterlich festgestellt und vom Vermieter beglichen werden.
Unterzeichnet von:
Zoe Mayer, Ekkehard Hodapp, Joschua Konrad, Verena Anlauf, Dr. Ute Leidig
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.03.2018
Aus der Gemeinderatssitzung am 20.03..2018:
Dem Anliegen unseres Antrags, dass nach Ende der vorgesehenen Mietdauer ermittelt wird, welchen Wert die Einbauten noch haben und die Stadt dies erstattet bekommt, schlossen sich die anderen großen Fraktionen nicht an.
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