Antrag
Im Bebauungsplan – planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften – wird unter „I 5. Nebenanlagen“ hinter „Fahrradstellplätze“ die Einschränkung „ohne Überdachungen“ gestrichen.
Sachverhalt/Begründung
Wo Fahrräder üblicherweise viele Stunden abgestellt werden, ist eine Überdachung wichtig, um die immer wertvolleren Fahrzeuge vor Nässe zu schützen. Auf den entsprechenden Wunsch von „Vermögen und Bau“ des Landes hat die Verwaltung eine „erhebliche gestalterische Beeinträchtigung“ durch Überdachung der Stellplätze geltend gemacht. Das ist für uns nicht erkennbar. Die Herstellung von Fahrradstellplätzen in der Tiefgarage wäre sehr teuer und wird erfahrungsgemäß nicht angenommen, genau so wie Anlagen weit weg vom Eingangsbereich.
Unterzeichnet von:
Johannes Honné Istvan Pinter Dr. Ute Leidig
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 25.04.2017
Aus der Gemeinderatssitzung am 25.04.2017:
Leider ist die Mehrheit hier der Verwaltung gefolgt, die solche Abstellanlagen nur nebenden Gebäuden und in den Tiefgaragen zulassenmöchte. Die Fahrradstadt Süddeutschlands lässt also die Fahrräder im Regen stehen?