Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeinderat ihre in 2017 im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dargelegten geschäftspolitischen Ziele für das Jahr 2018 in Bezug auf das Jobcenter Stadt Karlsruhe vor.
  2. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeinderat ihre in 2017 im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dargelegten operativen Ziele und strategische Ausrichtung für das Jahr 2018 in Bezug auf das Jobcenter Stadt Karlsruhe vor.
  3. Die Stadtverwaltung diskutiert mit dem Gemeinderat eine mittelfristige strategische Ausrichtung für das Jobcenter Stadt Karlsruhe und entwickelt auf Basis der Diskussionsergebnisse ein Strategiepapier.

Sachverhalt/Begründung

Das Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für das Jobcenter Stadt Karlsruhe in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Beschäftigungsförderung. Dies betrifft alle Zielgruppen des Jobcenters. Insofern werden darin wichtige Grundsätze bezüglich der Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik des Jobcenter festgelegt, die strategischen Charakter für das jeweilige Jahr haben und eine Strategie über mehrere Jahre hinweg manifestieren können.

Das Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe wird in der Trägerversammlung abgestimmt, die sich aus jeweils drei Vertreter*innen der Stadt Karlsruhe und der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt zusammensetzen. Die Trägerversammlung wird durch einen örtlichen Beirat unterstützt, dessen Vertreter*innen das Jobcenter Stadt Karlsruhe bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen beraten. Der Gemeinderat ist jedoch weder in der Trägerversammlung noch im örtlichen Beirat vertreten.

Es ist die Intention der Antragsteller*innen, operative und strategische Ziele des Jobcenters Stadt Karlsruhe und deren arbeitsmarktpolitische Motivation erläutert zu bekommen, sowie auch mögliche neue Handlungsfelder in einem (neuen) Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm zu identifizieren. Dies könnte z. B. sein:

  • Priorisierung von weiteren Zielgruppen, wie einem Handlungsschwerpunkt Qualifizierung Geringqualifizierter für sogenannte Aufstocker*innen,
  • Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums, z. B. durch die Analyse von Förderleistungen auf ihre Wirkung, Kundenstrukturanalyse, Steigerung der Nachhaltigkeit von Integrationen in den Arbeitsmarkt oder der Verzahnung des Gesamtkonzepts Arbeit der Stadt Karlsruhe mit Mitteln des Jobcenters, und
  • Aufnahme weiterer kommunaler Ziele, wie z. B. Alphabetisierungskurse/ -kampagnen.

Gerade in einem Bereich wie dem SGB II ist es wichtig, für einen länger als zwei bis drei Jahre andauernden Zeithorizont Überlegungen anzustellen, wie sich die Organisation entwickelt und welche Ergebnisse künftig erreicht werden sollen. Zum einen liegt dieses in der Struktur der Aufgabe begründet, die gerade bei arbeitsmarktfernen Menschen einen längerfristigen Ansatz verlangt, um Erfolge zu erzielen. Zum anderen handelt es sich bei Jobcentern verglichen mit der deutschen Verwaltungslandschaft um relativ junge Einheiten, bei denen die Vorgabe von Entwicklungslinien umso wichtiger ist.

Ziel der Überlegungen ist die Frage, wo das Jobcenter Stadt Karlsruhe in fünf Jahren stehen, welche Rolle es im Gefüge der Akteur*innen am Karlsruher Arbeitsmarkt spielen will. Diese Überlegungen könnten in einem Strategiepapier zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich nicht um ein einmal erstelltes abgeschlossenes Papier, sondern um einen langfristig angelegten Prozess, der breit aufgestellt werden sollte, im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungs-prozesses.

Unterzeichnet von:

Michael Borner  Joschua Konrad   Verena Anlauf   Dr. Ute Leidig  Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 07.02.2017

 

Aus der Gemeinderatssitzung am 07.02.2017:

Wir erreichten, dass künftig im Aufsichtsrat der AFB Vorschläge zur Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen erarbeitet und über die Vertretung der Stadt Karlsruhe in den Beirat des Jobcenters eingebracht werden. Ob eine mittelfristige strategische Ausrichtung des Jobcenters möglich ist, so eine weitere Forderung von uns, wird geprüft. Diese wird aber stark von bundeseinheitlich festgelegten Vorgaben abhängig sein.

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