Mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung erkundigen sich die GRÜNEN nach den Auswirkungen der Wohngeldreform, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Mit der Reform wurde das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2009.
„Von der Wohngeldreform sollen vor allem Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte, die bislang Grundsicherungsleistungen erhielten, profitieren“, so Michael Borner, sozialpolitischer Sprecher der Gemeinderatsfraktion. „Wir wollen in Erfahrung bringen, in welcher Höhe sich der durchschnittliche Wohngeldanspruch in Karlsruhe bewegt.“
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion begrüßt, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhöht wurde. Sie ist ein wichtiges sozialpolitisches Element und verhindert in vielen Fällen, dass Grundsicherung beantragt werden muss. Auch viele Personen, die bislang aufstockende Leistungen nach Hartz IV bezogen haben, können nun Wohngeld erhalten. „Für die Stadt Karlsruhe ergeben sich aus der Reform finanzielle Vorteile, wenn Leistungsempfänger*innen von den städtischen SGB II-Leistungen zur Wohngeldkasse wechseln können. Das Wohngeld zahlt der Bund, daher wird die Stadtkasse entlastet“, erläutert Joschua Konrad, finanzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion.
Auch in Karlsruhe sind Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. „Studien belegen aber, dass aus unterschiedlichen Gründen oft nur ein Teil der Betroffenen diese Leistungen auch tatsächlich erhält. Die Stadt Karlsruhe sollte deshalb im Sinne einer proaktiven und fürsorglichen Verwaltung ihre Bürger*innen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld informieren. Niemand sollte wegen Nichtwissen, Scheu oder gar Scham finanziell benachteiligt werden“, so Borner und Konrad abschließend.
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