Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) über dem Stadtgebiet von Karlsruhe

Anfrage:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Zunahme von zivilen Drohnen unter fünf Kilo Gewicht im Freizeit- und Hobbybereich im Karlsruher Stadtgebiet ein?
  2. Hat es bereits Zwischenfälle oder Gefahrensituationen durch den Einsatz von Hobby- und Freizeitflugmodellen über dem Stadtgebiet gegeben? Liegen dazu Anfragen oder Beschwerden bei der Stadtverwaltung vor?
  3. Ist es derzeit in Karlsruhe möglich, Hobby- und Freizeitflugmodelle über dem gesamten Stadtgebiet fliegen zu lassen? Wenn ja, beabsichtigt die Stadt Karlsruhe, die Flüge auf bestimmte Flächen zu begrenzen?
  4. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für die kommerzielle Nutzung von Drohen wurden in den letzten fünf Jahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Nutzungsarten?
  5. Wie viele dieser Anträge haben auch das Karlsruher Stadtgebiet betroffen?
  6. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?
  7. Beabsichtigt die Stadtverwaltung angesichts der Zunahme der Nutzung von zivilen Drohnen, die Bürgerinnen und Bürger über Sicherheitsaspekte und Datenschutz bei der Nutzung von zivilen Drohnen zu informieren und deren Einhaltung ggf. zu kontrollieren?
  8. Sieht die Stadtverwaltung einen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Anpassung sowie Anhebung der Genehmigungsvoraussetzungen für die private und kommerzielle Nutzung von Drohnen und wird sie das Thema in den Städtetag Baden-Württemberg einbringen?

Sachverhalt/Begründung

Derzeit findet eine bundesweite Debatte über die Entwicklung und Nutzung von zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) statt. Der Markt für diese neue Technologie boomt und zunehmend gibt es Vorfälle und Gefahren durch die Nutzung dieser neuen Technologie. Mit unserer Anfrage wollen wir GRÜNE von der Stadtverwaltung die Entwicklung der Nutzung von zivilen Drohnen in Karlsruhe sowie mögliche Konsequenzen daraus erfragen.

Im Hobby- und Freizeitbereich kommen immer mehr und preisgünstigere Flugmodelle auf den Markt. Derzeit sind Hobbydrohnen unter fünf Kilo Gewicht bei rein privater Nutzung nicht genehmigungspflichtig. Sie können also in Sichtweite auch über Innenstädte fliegen. Aufnahmen von Nachbarn in ihren Wohnungen oder ihren geschützten Bereichen sind allerdings grundsätzlich nicht erlaubt. In Stuttgart nimmt die Freizeitnutzung derzeit so stark zu, dass vom Grünflächenamt bereits geplant wird, Hobby- und Freizeitflüge nur noch auf ausgewiesenen Flächen in der Stadt zu erlauben. Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die Drohen inzwischen so preisgünstig sind, dass die Zahl der Hobbypiloten stark zunimmt und dadurch die Unfallgefahr in Parkanlagen deutlich ansteigt. Deshalb stellt sich für uns GRÜNE die Frage, ob eine solche Maßnahme auch in Karlsruhe für erforderlich gehalten wird.

Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen muss eine Genehmigung beantragt werden, auch wenn sie unter fünf Kilo schwer sind. Die Anzahl der von den Regierungspräsidien erteilten Genehmigungen in Baden-Württemberg hat sich seit 2012 bis Mitte 2014 mehr als verdoppelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe nahm dabei mit 86 Genehmigungen zum ersten Halbjahr 2014 eine landesweite Spitzenposition ein.

Auf eine Landtagsanfrage aus dem Jahr 2014 hat die Landesregierung geantwortet, dass der Einsatz von Drohnen im privatwirtschaftlichen Bereich und bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben an Bedeutung gewinnt. So sehen z. B. die Vermessungs- und Flurneuordnungsverwaltungen in der Nutzung der Drohnen ein flexibel einsetzbares und wirtschaftliches Verfahren zur Datenerfassung für kleinräumige Gebiete und haben in diesen Bereichen teilweise bereits Anwendungen erfolgreich durchgeführt. Eine vertiefende Betrachtung der potenziellen Einsatzmöglichkeiten kommt für die Landesregierung aber erst in Betracht, wenn sich die Technik der unbemannten Luftfahrtsysteme fortentwickelt hat und datenschutzrechtliche Fragestellungen geklärt sind. Aktuell werden bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg und im Bereich des Katastrophenschutzes sowie der Feuerwehr keine unbemannten Luftfahrsysteme eingesetzt (siehe dazu https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_5531_D.pdf).

 Bundesweit gibt es erste Beschwerden zu Drohnenflügen über Schlössern und Denkmälern und Großveranstaltungen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat deshalb angekündigt, dass Hobbydrohnen über bestimmten Einrichtungen künftig nicht mehr fliegen dürfen sollen und die Genehmigungspflicht erweitert werden soll. Auch die EU-Kommission arbeitet an einer einheitlichen Regelung sowohl für private als auch gewerbliche Nutzungen. Drastische Einschränkungen soll es künftig in den USA geben. Dort sollen künftig Drohnen bereits ab einem Gewicht von mehr als 250 Gramm auf der Website der Luftfahrtbehörde registriert werden. Wir GRÜNE halten es deshalb für geboten, dass die Stadtverwaltung sich des Themas annimmt und auch in den Städtetag als Thema einbringt.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter      Bettina Lisbach      Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 16.02.2016

 

Aus der Gemeinderatssitzung am 16.02.2016:

Die Stadtverwaltung hat bisher keine Beschwerden über den Einsatz von Modellfluggeräten oder von diesen verursachte Gefährdungen; durch das Ordnungsamt und die Polizei wird deren Zunahme jedoch aufmerksam beobachtet. Überflugverbote über bestimmte Gebiete sind derzeit nicht geplant. Für die Genehmigung des Einsatzes von kommerziellen und größeren (ab 5 kg) Drohnen ist das Regierungspräsidium zuständig; dessen Antworten noch nicht vorliegen.

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