Arbeitsförderung von Asylbewerber/innen

Anfrage:

  1. Mit wie vielen arbeitsuchenden Personen, die aufgrund der Verkürzung der entsprechenden Fristen für Asylbewerber/innen in den Jahren 2016 und 2017 Zugang in den Karlsruher Arbeitsmarkt erhalten wollen, rechnet die Agentur für Arbeit Karlsruhe?
  2. Wird die Agentur für Arbeit Karlsruhe sofort nach einer Asylantragstellung von Asylbewerber/innen mit der Prüfung der jeweiligen Berufsabschlüsse beginnen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wie hat sich die Agentur für Arbeit Karlsruhe auf die Notwendigkeit von Nachqualifizierung vorbereitet?
  4. Wird der erleichterte Zugang von Asylbewerber/innen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu einer Mehrbelastung der Arbeitsagentur Karlsruhe (z. B. in den Bereichen: Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung) führen? Wenn ja, hat die Arbeitsagentur Karlsruhe hierzu Vorsorge getroffen?
  5. Wird die Arbeitsagentur Karlsruhe für Asylbewerber/innen Sprach-und Orientierungskurse anbieten? Wenn ja, wie viele Eingliederungsmittel hat die Arbeitsagentur Karlsruhe speziell für die neuen Aufgaben im Bereich der Sprachförderung von Asylbewerber/innen in ihren Haushalt für die Jahre 2016/2017 bereitgestellt? Werden Asylbewerber/innen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen (ESF-BAMF-Kursen) erhalten?
  6. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsagentur über die rechtliche Situation und die Möglichkeiten der Beratung und Förderung von Asylbewerber/innen informiert und geschult?
  7. Welche Förderinstrumente, die speziell auf die Bedürfnisse der Asylbewerber/innen abgestimmt sind und somit etwa sprachliche Barrieren berücksichtigen, existieren bereits und welche zusätzlichen Förderinstrumente soll es in Zukunft geben?

Sachverhalt/Begründung

Der Bundestag und Bundesrat haben Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Sie traten mit ihren überwiegenden Regelungen am 1. Januar 2015 in Kraft. Hürden bei der Suche nach Arbeit für Asylbewerber/innen wurden gesenkt. Asylsuchende und geduldete Ausländer/innen können sich weniger eingeschränkt im Bundesgebiet bewegen. Dazu wurde die sogenannte Residenzpflicht gelockert. Diese wird grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet aufgehoben.

Gleichzeitig soll aber weiterhin gewährleistet werden, dass die sozialen Aufgaben zwischen den Ländern gerecht verteilt werden. Dazu wird für Asylbewerber/innen und Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Wohnsitz festgelegt, an dem Sozialleistungen erbracht werden.

Die Anfrage soll darüber aufklären, inwieweit die Arbeitsagentur Karlsruhe auf die speziellen Bedürfnisse von Asylbewerber/innen eingestellt ist, die sich entschieden haben, ihren bisherigen Lebensmittelpunkt nach Karlsruhe zu verlegen. Darüber hinaus soll die Anfrage sowohl Aufschluss über derzeitige sowie künftige Aktivitäten der Arbeitsagentur Karlsruhe im Bereich Arbeitsförderung von Asylbewerber/innen geben.

Um den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge zu erleichtern, sind nach Ansicht der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen: So sollen Asylbewerber/innen direkt nach ihrer Ankunft Deutsch lernen können. Dafür müssen sie einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen bekommen, noch während ihr Antrag bearbeitet wird. Die Möglichkeit sich zu verständigen ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt.

Potenziale sollen so früh wie möglich erfasst werden. Je länger die Wartezeiten sind, desto höher ist die Gefahr einer De-Qualifizierung. Qualifikationen und Kompetenzen der Asylsuchenden müssen frühestmöglich von speziell geschulten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Arbeitsagentur Karlsruhe aufgenommen werden, um sie passgenau vermitteln oder fördern zu können.

Um einen Arbeitsplatz zu finden, der den tatsächlichen Qualifikationen entspricht, müssen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bei uns unbürokratisch anerkannt werden. Wenn bestimmte Teilqualifikationen fehlen, sollten diese schnell und unkompliziert nachgeholt werden können.

Asylbewerber/innen und Flüchtlinge haben einen Beratungsanspruch in Jobcentern und Arbeitsagenturen wie andere Arbeitsuchende auch. Damit sie davon tatsächlich profitieren können, muss es dort ausreichend qualifiziertes Personal und Dolmetscher geben.

Unterzeichnet von:

Michael Borner     Joschua Konrad      Dr. Ute Leidig       Bettina Lisbach

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 15.12.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 15.12.2015:

Uns wurde mitgeteilt, dass die Arbeitsagentur Karlsruhe für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens Basissprachkurse und Integrationskurse anbietet. Außerdem sollen deren berufliche Potentiale so früh wie möglich erfasst werden, um diese für den hiesigen Arbeitsmarkt anzuerkennen und bei Bedarf Nachqualifizierungen zu ermöglichen. Wir werden genau beobachten, wie sich die entsprechenden Zahlen entwickeln, denn bisher wurde dieser Bereich vernachlässigt. Siehe auch die Antwort auf unseren Antrag vom Sommer 2014 zum Aufbau eines regionalen Netzwerkes für Nachqualifizierung.

Verwandte Artikel