Raumangebot und Raumbedarf für kulturelle Gruppen

Antrag

  1. Die Verwaltung erstellt eine Übersicht, über welche Räumlichkeiten die mit städtischen Mitteln geförderten Kultureinrichtungen bzw. -vereine einschließlich der städtischen Einrichtungen verfügen. Die Übersicht schließt ein, zu welchem Zweck, wann und wie häufig die Räume genutzt werden. Gleichzeitig wird in der Übersicht aufgezeigt, wo mögliche freie Kapazitäten vorhanden sind und wie diese genutzt werden könnten.
  2. Die Verwaltung erfasst, inwieweit vorhandene öffentliche und private Räume (Schulen, Kirchen, Sozialeinrichtungen, Bürgerzentren, Verwaltungsgebäude) für kulturelle bzw. künstlerische Nutzung und Mitnutzung geöffnet werden können.
  3. Die Verwaltung ermittelt, welche Kulturvereine und kulturelle Gruppierungen welchen ungedeckten (realistischen) Raumbedarf haben, z.B. für Proben (Chor, Orchester, Bands, Theater, Tanz usw.) aber auch an Werkräumen oder Präsentationsflächen.
  4. Die Verwaltung zeigt auf, wie eventuelle Freikapazitäten und Mangelbedarfe miteinander korrespondieren und sucht das Gespräch mit den Kultureinrichtungen, Ämtern und externen Stellen, um über (Mit-)Nutzung von Räumen zu verhandeln.

Sachverhalt/Begründung

Kultur benötigt Räume. So definiert auch das Kulturkonzept der Stadt Karlsruhe das Handlungsfeld „Raum für Kultur“ und benennt darin Strategien und Maßnahmen, um den Raumanforderungen zu begegnen. Als eine Maßnahme wird dabei „Raumbedarf ermitteln / Räume erschließen / Nutzungen erweitern“ benannt.

Räume sind knapp und daher ist es umso wichtiger, diese so gut wie möglich auszulasten. Nicht an jedem Tag bzw. zu jeder Stunde wird geprobt, vorbereitet, ausgestellt oder aufgeführt. Innerhalb dieser Nicht-Nutzungs-Zeiten könnten die Räume für andere Zwecke bzw. durch andere Gruppen genutzt werden. Im Kulturkonzept wird zwar erläutert, dass viele Kulturschaffende ein großes Interesse haben, einen Raum für sich alleine nutzen zu können. Gleichzeit wird aber auch ausgeführt, dass die Nutzung von Kulturräumen durch mehrere Kulturschaffende zu einer Verringerung der Raumproblematik führen könnte.

Die Mehrfachnutzung von Räumen bietet auch Vorteile für die kulturellen Gruppierungen und Einrichtungen, die über nicht ausgelastete Räumlichkeiten verfügen. Neben Aspekten wie Kooperation und mögliche Synergien ist hier vor allem eine potenzielle finanzielle Entlastung zu bedenken. Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt fließt zu einem großen Teil in die Miete von Räumlichkeiten. Die Mehrfachnutzung von Räumen bzw. die zeitweise Überlassung freier Räume an weitere Kulturschaffende könnte den Mietaufwand für die Kultureinrichtungen/kulturellen Gruppen verringern und damit ihre finanziellen Belastungen reduzieren.

Doch nicht nur Kultureinrichtungen, auch andere Gebäude bieten das Potenzial für eine kulturelle (Mit-)Nutzung. Denkbar sind hier Schulen, Kirchen, Sozialeinrichtungen, Bürgerzentren aber auch Verwaltungsgebäude, die für kulturelle Gruppierungen geöffnet werden könnten.

Insgesamt bieten sich durch Mitnutzungen Chancen für das gesamte Kulturangebot der Stadt. Denn trotz vielfältiger Kultureinrichtungen haben es neue kulturelle Gruppierungen schwer, in der bestehenden Kulturlandschaft ihren Raum zu finden. Durch die Nutzung von Freikapazitäten könnte die Kulturlandschaft Karlsruhes durch neue kulturelle Initiativen und Projekte bereichert werden, deren Schaffen sich bisher wegen mangelnder Räumlichkeiten nicht entfalten konnte.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach       Dr. Ute Leidig       Daniela Reiff        Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 24.11.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015:

Im Kulturausschuss gibt es demnächst nähere Informationen zu einem möglichst pragmatischen Vorgehen.

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