Anfrage:
- Wie viele Menschen syrischer Herkunft leben aktuell in Karlsruhe?
- Wie viele davon haben eine
- Duldung
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- deutsche Staatsangehörigkeit?
- Wie viele Anträge von hier lebenden syrischen Verwandten zur Aufnahme ihrer geflüchteten Angehörigen wurden bei der Ausländerbehörde Karlsruhe gestellt und wie viele davon wurden positiv beschieden (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landes- und Bundesaufnahmeprogramm 1, 2, 3 1)?
- Wie viele Anträge wurden negativ beschieden und aus welchen Gründen?
- Wie viele Anträge zur Aufnahme auf der Flucht befindlicher syrischer Angehöriger liegen der Ausländerbehörde noch ohne Entscheidung vor? Wie lange dauert die Antragsbearbeitung im Durchschnitt?
- Können derzeit noch neue Anträge zur Aufnahme geflüchteter Verwandter gestellt werden?
- Wie viele Menschen haben im Rahmen der Antragsstellung eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Lebensunterhaltskosten bei Aufnahme syrischer Angehöriger unterschrieben?
- Welchen Ermessensspielraum hat die Stadt, um beim Lebensunterhalt zur Vermeidung besonderer Härte ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze als Nachweis der Bonität gelten zu lassen?
- Gibt es Fälle, in denen sich hier lebende Verwandte an die Ausländerbehörde gewandt haben, weil sie die Kosten (z.B. Arztkosten) für aufgenommene syrische Angehörige nicht mehr finanzieren können und wenn ja wie viele?
- Welche Beratungsangebote erhalten Verwandten derzeit, wenn Sie Fragen zum Verfahren oder zu möglichen finanziellen Auswirkungen haben? Wie werden diese Beratungen finanziert?
- Inwiefern sieht die Verwaltung derzeit und zukünftig weiteren Bedarf an solchen Beratungsangeboten sowie an der inhaltlichen Erweiterung der Beratung?
Sachverhalt/Begründung
Auf Grundlage eines Bundestagsbeschluss vom Juni 2013 hatte Baden-Württemberg zusammen mit fast allen anderen Bundesländern im Herbst letzten Jahres beschlossen, über die Bundesquote hinaus syrische Menschen aus der Krisenregion im Rahmen eines eigenen Länderprogramms einreisen zu lassen. Dabei sollen die hier lebenden Syrer/innen die Lebensunterhalts-kosten für ihre Angehörigen übernehmen.
Neben anderen Hürden zur Aufnahme von Verwandten müssen die in Deutschland lebenden syrischen Angehörigen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten der aufgenommen Flüchtlinge tragen. Auch Dritte können sich zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten durch.
In einigen Bundesländern, wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt wurden die Kosten, die bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Behinderung und Pflegebedürftigkeit entstehen, ausdrücklich von der Verpflichtungserklärung ausgenommen und werden dort über das Asylbewerber-Leistungsgesetz durch die zuständige Behörde übernommen
Ziel der Anfrage ist es, die Handhabung durch die Karlsruher Ausländerbehörde zu ermitteln sowie den speziellen Beratungs- und Unterstützungsbedarfs für Menschen, die bereit sind, in einer Fluchtsituation befindliche syrische Verwandte bei sich aufzunehmen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Daniela Reiff Michael Borner
1 Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4res_Aufnahmeprogramm_f%C3%BCr_syrische_Fl%C3%BCchtlinge
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 18.11.2014
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