- Die Formulierung der Beschlussfassung „Der Gemeinderat beschließt das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe und beauftragt die Verwaltung, in den kommenden Jahren dieses in Abstimmung mit den gemeinderätlichen Gremien und dem Gemeinderat umzusetzen.“ wird ersetzt durch:
„Der Gemeinderat beschließt das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe als flexiblen Orientierungs-rahmen für die künftige Entwicklung im Kulturbereich. Das Konzept dient als Basis für den weiteren Dialog mit der Bürgerschaft und den Kulturschaffenden zur Zukunft der Stadt. Die konkrete Umsetzung der im „Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe“ aufgeführten Handlungsfelder und Maßnahmen erfolgt im Rahmen der laufenden Beratungen des Gemeinderats und in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Finanzmitteln.“
- Vor Veröffentlichung des Kulturkonzept 2025 werden Textpassagen, die Aussagen über nicht-städtische Kultureinrichtungen beinhalten, mit diesen Einrichtungen abgestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Das vorliegende Kulturkonzept ist gut dafür geeignet, als Orientierungsrahmen für den weiteren Dialog zu dienen, um damit konkrete Konzepte und Ideen innerhalb der Handlungsfelder zu erarbeiten. Einige Strategien sind bereits recht konkret beschrieben, andere sind eher als Reflexion über die Ausgangslage zu verstehen. Diese unterschiedliche Konkretheit könnte beim vorliegenden Wortlaut der Beschlussfassung zu Missverständnissen in der Verbindlichkeit führen.
Auch wenn der derzeitige Kulturausschuss an der Beteiligung des Kulturkonzepts beteiligt war, sehen wir es – fünf Tage vor der Kommunalwahl – als unpassend an, einem sich verändernden Gemeinderat bzw. Kulturausschuss für die nächsten Jahre Konzepte für die nächsten zehn Jahre vorzugeben, die dieser dann umzusetzen hat. Daher halten wir einen flexiblen Orientierungsrahmen für die richtige Vorgabe, um einerseits die Arbeit der derzeitigen Gremien fortsetzen zu können und andererseits den angemessenen Entscheidungsspielraum für „die Neuen“ zu wahren.
In die Erarbeitung des Konzepts waren viele Kultureinrichtungen einbezogen; die schriftliche Darlegung des Konzepts oblag jedoch alleinig dem Kulturamt, auch Rücksprachen zu Textpassagen über die jeweiligen Einrichtungen erfolgten nicht. So ist es möglich, dass es zur Verwendung bestimmter Bezeichnungen, Formulierungen oder Aussagen gekommen ist, mit denen sich die Einrich-tungen nicht identifizieren können, z.B. im Falle des Tollhaus mit dem militärisch besetzen Begriff „Brückenkopf“. Durch Rücksprachen mit den Einrichtungen sind daher mögliche Änderungswünsche aufzunehmen und vor der endgültigen Veröffentlichung zu berück-sichtigen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Dr. Dorothea Polle-Holl
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.05.2014
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