In einem Antrag an den Gemeinderat befasst sich die GRÜNE Fraktion mit der Bebauung des ehemaligen Pfizer-Areals.
„Zwar entspricht eine gewerbliche Bebauung geltendem Planungsrecht“, so Fraktionssprecherin Bettina Lisbach. „Wegen der angrenzenden Wohnbebauung und des Landschaftsparks muss die zukünftige Bebauung aber maßvoll erfolgen und so gut wie möglich in die Umgebung eingebunden werden.“
Bereits am 22. Juli 2008 hatte der Planungsausschuss des Gemeinderates deshalb beschlossen, über einen neuen Bebauungsplan die Steuerungsmöglichkeit der Stadt für die Entwicklung des Areals zu sichern. „Leider wurde dieser Beschluss seitens der Verwaltung nicht weiter verfolgt“, so Stadtrat Alexander Geiger. „Als dann 2013 vom Grundstückseigentümer ein Antrag auf Baugenehmigung für zwei große Logistikgebäude gestellt wurde, war eine Einflussnahme durch die Stadtpolitik kaum mehr möglich.“
Wie auf der Bürgerversammlung in Hagsfeld am 21. Februar 2014 zu erfahren war, hat der Investor mittlerweile seine Pläne geändert und will kurzfristig nur das kleinere, südlich gelegene Gebäude realisieren. Dieses passt sich als einstöckige Halle relativ gut in die Umgebung ein.
Aufgrund dieser aktuellen Entwicklung sehen die GRÜNEN jetzt die Chance, die Aufstellung eines Bebauungsplans doch noch zu realisieren. „Wir wollen auf keinen Fall abwarten, bis weitere Tatsachen geschaffen werden, die dann jede planerische Ein-flussnahme unmöglich machen“, erläutert Lisbach das Anliegen der Fraktion. „Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Gewerbeentwicklung so erfolgt, dass sie für die angrenzenden Wohngebiete und Naherholungsflächen verträglich ist und dass negative Auswirkungen so weit wie möglich abgemildert werden.“
„Hierzu soll der Bebauungsplan Vorgaben für maximale Höhe und Umfang der Gebäude machen“, ergänzt Geiger. „Sollten sich dadurch rechtlich begründete Schadensansprüche des Grundstückseigentümers ergeben, müssen diese angemessen berücksichtigt werden.“ In ihrem Antrag fordern die GRÜNEN deshalb, dass sich die Stadtverwaltung auch zum Umfang möglicher Ersatzansprüche äußert.
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