Atypische Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften


Anfrage:

  1. Wie viele Beschäftigte (m/w) stehen bei der Stadt und ihren Gesellschaften in einem befristeten Arbeitsverhältnis?
    1. Welche Gründe liegen für die Befristungen vor?
    2. Gibt es sachgrundlose Befristungen?
  2. Wie viele Personen (m/w) sind bei der Stadt und ihren Gesellschaften in einem so genannten „Mini-Job“ beschäftigt?
    1. Wie viele dieser Personen stehen bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt oder einer ihrer Gesellschaften?
  3. Mit wie vielen Personen (m/w) haben die Stadt und ihre Gesellschaften Werkverträge abgeschlossen? In welchen Bereichen?
    1. Wie viele dieser Personen stehen bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt oder einer ihrer Gesellschaften?
  4. Wie viele Personen (m/w) sind bei der Stadt und ihren Gesellschaften über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt?
  5. Gibt es bei der Stadt und ihren Gesellschaften andere als die hier aufgeführten atypischen Beschäftigungsverhältnisse? In welcher Form?
  6. In welchen Bereichen haben die Stadt und ihre Gesellschaften Dienstleistungen an Firmen, Vereine oder andere Organisationen ausgelagert? Wie viele Personen (m/w) sind dort jeweils beschäftigt?
  7. Wie viele Beschäftigte (m/w) stehen jeweils bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften in einem Arbeitsverhältnis, das weniger als 50 % der Regelarbeitszeit beträgt?
    1. Wie viele davon wünschen sich eine Ausweitung der Arbeitszeit?
    2. Welche Möglichkeiten gibt es, diesem Wunsch zu entsprechen?
  8. Wie viele bei der Stadt oder einer ihrer Gesellschaften Beschäftigte gehen einer externen Nebentätigkeit nach?
    1. Gab es den Wunsch nach Ausweitung der Arbeitszeit anstelle einer Nebentätigkeit?

Sachverhalt/Begründung

In den letzten Jahren haben bundesweit vor allem diejenigen Beschäftigungsverhältnisse einen geradezu rasanten Zuwachs erfahren, die nicht dem typischen Vollerwerbsarbeitsplatz entsprechen. Diese „atypischen Beschäftigungsverhältnisse“ sind vielfach nicht geeignet, die Existenz der jeweils Beschäftigten zu sichern, weil z.B. entweder die Entlohnung oder die Zahl der Arbeitsstunden sehr gering oder die Dauer der Beschäftigung durch Befristung unsicher ist. Gerade Frauen sind sehr häufig in einem oder mehreren „Mini-Jobs“ beschäftigt.

In vielen Fällen gehen die Beschäftigten daher mehrere Arbeitsverhältnisse ein oder beziehen zusätzlich aufstockende Mittel (ALG II). Die Unsicherheit bei Leiharbeit und Befristung ist eine zusätzliche Belastung, die sowohl die Gesundheit angreifen als auch die Lebens- und Familienplanung behindern kann. Als weitere Folge haben viele der in atypischen Arbeitsverhältnissen Beschäftigte zunehmend mit Armut im Alter zu kämpfen, darunter signifikant viele Frauen. Die beschriebene Zunahme dieser Art Arbeitsverhältnisse sehen wir daher kritisch.

Anders als die beschriebenen atypischen Beschäftigungsverhältnissen können Arbeitsplätze in Teilzeit bei entsprechender Ausgestaltung für Beschäftigte eine gute Möglichkeit sein, in verschiedenen Lebensphasen flexibel zu sein. Hierzu gehören insbesondere die Teilzeit mit mindestens 50 % der Regelarbeitszeit oder Tandemarbeitsplätze. Die Verringerung der Arbeitszeit darf jedoch keine Einbahnstraße sein. Die in Teilzeit Beschäftigten müssen ebenso die Möglichkeit haben, ihre vertragliche Anzahl von Arbeitsstunden zu erhöhen.

In der Stadtverwaltung oder in städtischen Gesellschaften sollten möglichst wenige atypische Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden. Auch die Vergabe von Dienstleistungen oder ganzen Bereichen an Externe darf nicht dazu führen, dass deren MitarbeiterInnen in deutlich schlechteren oder womöglich nicht mehr Existenzsichernden Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Die Stadt soll eine beispielhafte Arbeitgeberin sein mit sicheren und auskömmlichen Arbeitsplätzen für alle ihre MitarbeiterInnen in allen Bereichen.

Unterzeichnet von:

Uta von Hoffs      Michael Borner      Alexander Geiger

Dr. Ute Leidig     Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 21.01.2014

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