Anfrage:
- Wie regelmäßig finden zwischen der Stadtverwaltung und dem Land sowie dem Bund Gespräche darüber statt, welche Gebäude in den nächsten Jahren möglicher Weise von Bund und Land nicht mehr benötigt werden und damit für einen Ankauf oder eine Anmietung durch die Stadt potenziell zur Verfügung stehen? Welche städtischen Ämter sind in diese Gespräche eingebunden? Welche Strategie wird mit diesen Gesprächen verfolgt?
- Bestehen für konkrete Liegenschaftsankäufe (Gebäude und Flächen) bzw. -anmietungen aus Liegenschaften des Landes und des Bundes derzeit bereits Überlegungen oder Planungen?
- Falls ja, um welche Liegenschaften handelt es sich?
- Für welche Nutzungen kommen die jeweiligen Gebäude in Frage?
- Mit welchen Vor- und Nachteilen sind die Gebäude behaftet (u.a. Lage, Anbindung an ÖPNV, Zuschnitt, Raumfläche)?
- Welche Sanierungen und Umbauten stehen voraussichtlich an?
- Mit welchen Kosten wird gerechnet?
- Innerhalb welcher Zeiträume könnte Erwerb bzw. Anmietung voraussichtlich stattfinden?
- Wie könnte der Gemeinderat bzw. seine Gremien über die Überlegungen, Liegenschaften zu kaufen oder zu mieten, frühzeitiger und systematischer informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden werden?
- Welche Anforderungen muss eine Ankaufbewerbung der Stadtverwaltung oder einer ihrer Gesellschaften (wie der Volkswohnung oder der Fächer GmbH) er-füllen, damit auf öffentliche Ausschreibungen des Landes sowie des Bundes beim Verkauf von Liegenschaften verzichtet werden kann?
Sachverhalt/Begründung
Seit geraumer Zeit wird für verschiedene städtische Einrichtungen aber auch Institutionen, die von der Stadt gefördert werden, wie das Literarische Museum am Oberrhein oder die Volkshochschule, nach Erweiterungsmöglichkeiten bzw. neuen Räumlichkeiten gesucht. Dabei stößt die Verwaltung immer wieder an Grenzen, da für den Raumbedarf vieler dieser Einrichtungen nicht ausreichend städtische Liegenschaften verfügbar sind.
Zahlreiche Liegenschaften innerhalb der Gemarkung der Stadt Karlsruhe sind im Besitz des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Dabei kommt es durch Umzüge von Landeseinrichtungen – wie unlängst der Staatlichen Hochschule für Musik in den Campus One – immer wieder dazu, dass Gebäude nicht mehr genutzt werden und eventuell auch zum Verkauf anstehen. Auch die anstehende Polizeireform und die Veränderungen beim Landeszentrum für Datenverarbeitung lassen erwarten, dass Gebäude frei werden. Uns ist jedoch nicht bekannt, inwiefern und unter welchen Konditionen die Nutzung dieser Gebäude, ob mittels Ankauf, per Erbpacht oder als vom Land angemietet, von der Verwaltung in Erwägung gezogen werden. Als Beispiele sind das Welzien’sche Haus in der Karlstraße zu nennen, das derzeit anscheinend leer steht. Auch bezüglich der Dragonerkaserne, die voraussichtlich bis 2015 vom Bund geräumt wird, liegen dem Gemeinderat kaum Informationen vor.
Die Stadt sollte auf Nutzungsänderungen des Landes und Bundes vorausschauend reagieren und damit mittel- und langfristige Planungen ermöglichen. Diese Planungen und gar Entscheidungen sollten für den Gemeinderat frühzeitig transparent gemacht werden. Damit soll erreicht werden, dass für die Gesamtheit der städtischen Einrichtungen wie auch der von der Stadt geförderten Einrichtungen mittelfristig zufrieden stellende Lösungen gefunden und diese von einem politischen Konsens getragen werden. Ad hoc-Entscheidungen unter Zeitdruck und ohne Betrachtung eines Gesamtzusammenhanges (z.B. der Möglichkeit von Gebäude-Rochaden) könnten damit vermieden werden.
Außerdem kann durch eine frühzeitige Interessensbekundung in einigen Fällen vielleicht erreicht werden, dass von einer öffentlichen Ausschreibung des Landes bzw. Bundes abgesehen werden kann. Damit würden zeit- und kostenaufwändige Bieterverfahren umgan-gen.
Schließlich geht es uns auch darum, denkmalgeschützte und damit für das Stadtbild von Karlsruhe prägende Gebäude in öffentlicher Hand zu halten und somit die für Karlsruhe identitätsstiftende Bausubstanz zu erhalten und zu pflegen.
Unterzeichnet von
Dr. Ute Leidig Alexander Geiger .
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