Die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN erkundigt sich in einer Anfrage, wie viele exotische (Wild)Tiere im Karlsruher Tierheim untergebracht und wie sich deren Zahl in den letzten Jahren entwickelt hat.
„Die Anschaffung exotischer Tiere bereiten Tierschutzbehörden und Tierheimen zunehmend Probleme. Die Tierhalter/innen sind häufig mit der fachgerechten Pflege überfordert. Dies führt dazu, dass viele der unüberlegt angeschafften Tiere in Tierheimen landen oder ausgesetzt werden“, erläutern Michael Borner und Tanja Kluth, tierschutzpolitische Sprecher/innen der Fraktion. „Zusätzlich möchten wir in Erfahrung bringen, welche Tierarten im Bedarfsfall nicht vom Tierheim Karlsruhe betreut werden können und welche Alternativen der Unterbringung es für diese exotischen Tiere gibt.“
Die GRÜNEN sehen darüber hinaus die Ausrichtung von Tierbörsen und mobilen Tierschauen in Karlsruhe mit lebenden Reptilien und Amphibien aus aller Welt kritisch. Tierbörsen fördern mit ihrem großem Besucherandrang und schneller Verkaufsabwicklung Spontankäufe und erschweren eine intensive Verkaufsberatung bzw. ein Überprüfen der Fachkenntnis der Käufer/innen. „Solche Wanderausstellungen bzw. Tierbörsen sind unter Aspekten des Tier- und Artenschutzes kritisch zu sehen. In den letzten Jahren wurden auf der Terraristikmesse Karlsruhe zahlreiche Verstöße gegen die Tierbörsen-Leitlinien dokumentiert. Beanstandet wurden u.a. die Qualität der Verkaufsbehältnisse, die in den meisten Fällen zu klein und unstrukturiert waren. Kund/innen hatten Schwierigkeiten, eine qualifizierte Fachberatung zu erhalten“, wissen die beiden GRÜNEN zu berichten.
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion spricht sich dafür aus, dass in Karlsruhe strenge tierschutzrechtliche Maßstäbe angelegt werden, wenn für derartige Veranstaltungen öffentliche Flächen oder Hallen zur Verfügung gestellt werden. „Hierzu gehört, dass das Veterinäramt sämtliche Tierschauen auf die Befolgung der Tierschutzbestimmungen kontrolliert. Darüber hinaus fordern wir die Stadtverwaltung bzw. die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH auf, die Einhaltung von Tierschutzgesetzen explizit in die Verträge zur Vermietung von städtische Hallen aufzunehmen, analog zu den Platzüberlassungsverträgen von öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe“, so Borner und Kluth abschließend.
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