Im Nachgang zur Nachttanzblockade am 15./16. Februar 2011 wurden vom städtischen Ordnungsamt bereits über 50 Bußgeldbescheide über einen Betrag von mehr als 200 € ausgestellt.
Die StadträtInnen von GRÜNEN, Linken und Freien Wählern bitten nun in einem gemeinsamen Schreiben an den Oberbürgermeister, diese Bußgeldbescheide zurück zu nehmen.
„Wir halten ein Bußgeld für völlig unangemessen, weil die Nachttanzblockade Mitte Februar durchweg friedlich und gewaltfrei verlief“, so die unterzeichnenden StadträtInnen in einer Pressemitteilung. „Die Versammlung war ganz gezielt so organisiert worden, dass Bevölkerung und auch der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt wurden. Mehrere TeilnehmerInnen aus unseren eigenen Reihen bestätigen das.“
Angesichts der Ereignisse in Fukushima zeigt sich zudem sehr deutlich, dass der friedliche Protest gegen die Nutzung von Atomenergie von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Die Verhängung von Bußgeldern bei friedlichen Anti-Atom-Aktionen wird dagegen von großen Teilen der Bevölkerung als ungerecht und unangemessen empfunden.
Die StadträtInnen weisen darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 7. März 2011 bestätigt hat, dass Sitzblockaden einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten können und dass sie damit unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen. Da die Teilnahme an friedlichen und gewaltfreien Aktionen gegen die Atomenergie einem hohen Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Umwelt entspringt, sollte eine bürgernahe Verwaltung hier auf Bußgeldforderungen verzichten.
Die unterzeichnenden Stadträtinnen und Stadträte setzen sich deshalb in ihrem Brief dafür ein, dass die Stadt Karlsruhe die im Rahmen der Nachttanzblockade verhängten Bußgeldbescheide zurück nimmt. Die Verwaltung hat hier Ermessensspielräume, die zugunsten der TeilnehmerInnen an der Nachttanzblockade ausgelegt werden sollten.
„Wir wollen, dass Karlsruhe als Stadt des Rechts mit friedlichen Versammlungen und Demonstrationen offen und großzügig umgeht“, heißt es abschließend.
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