Änderungsantrag:
Die Erhöhung der Benutzungsentgelte wird verringert auf 2 % zum 01.01.2011 sowie ebenfalls 2 % zum 01.01.2012.
Sachverhalt / Begründung:
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2007/2008 wurden die Beiträge der städtischen und der freien Träger aneinander gekoppelt. Über die konkrete Erhöhung ist jedoch im Einzelfall abzustimmen. Eine Erhöhung im von uns vorgeschlagenen Umfang spiegelt in etwa die jährliche Teuerungsrate wieder und ist daher in der derzeitigen Haushaltssituation gerechtfertigt. Eine darüber hinausgehende Erhöhung mit teilweise über 4% je nach Angebotsform stellt jedoch für die betroffenen Eltern eine zusätzliche Belastung dar, die über das notwendige Maß hinausgeht und die wir in dieser Form nicht mittragen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach, Uta van Hoffs, Alexander Geiger
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