Aufhebung der Beschränkungen der Energieversorgung des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“
Antrag:
- Die Stadt Karlsruhe erarbeitet in Kooperation mit den Stadtwerken ein wirtschaftlich tragfähiges Wärmeversorgungskonzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“. Das Konzept trägt weitestgehend der Bebauungsplanintention Rechnung, die Bevölkerung im Plangebiet gegen eine Belastung durch Luftschadstoffe zu schützen. Es wird angestrebt, dennoch auch effektive Feststoffverbrennung, wie Pelletheizungen mit elektronischer Regelung, zulassen.
- Die Stadt Karlsruhe verhandelt mit den Stadtwerken Karlsruhe über mögliche Sonderkonditionen für ein separates Contracting-Programm für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“.
- Auf Basis dieses zu erarbeitenden Konzepts werden noch im Jahr 2010 im Planungsausschuss die Möglichkeiten einer Änderung des Bebau-ungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ beraten, mit dem Ziel, die Festsetzungen 5.4 Energieart und 5.5 Ausnahmen zu streichen.
- Die Stadtverwaltung berichtet, in welchen anderen Bebauungsplänen der Ausschluss fester und flüssiger Energieträger fixiert ist und, ob in den entsprechenden Gebieten Gasleitungen vorhanden sind. Darüber hinaus wird berichtet, welche weiteren Möglichkeiten, neben der Festsetzung des Energieträgers bestehen, um die Energie-versorgung nach ökologischen Kriterien zu steuern.
Sachverhalt/Begründung:
1974 wurde der Bebauungsplan 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ von der damals noch selbstständigen Gemeinde Grötzingen aufgestellt. Die Festlegungen unter 5.4 Energieart und 5.5 Ausnahmen bedeuteten mangels Gas- oder Nahwärmeversorgung den Zwang zur Beheizung mit Strom.
Diesen Vorschriften folgend, hat das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe noch in jüngster Zeit Anfragen von Grötzinger Bürgerinnen und Bürger zur Errichtung von Pelletheizungen ohne Aussicht auf Erfolg beurteilt, jedoch einige Anträge auf offene Kamine, die eine wesentlich schlechtere Verbrennungsqualität aufweisen, zugelassen.
Ein tragfähiges Wärmeversorgungskonzept fehlt. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist langfristig davon auszugehen, dass Nachtstromspeicherheizungen zuneh-mend keine Verwendung mehr finden. Daher ist die Festsetzungen 5.4 und 5.5 des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ ein Hindernis für die Umstellung der verwendeten Heizungsart der Bürgerinnen und Bürger, die bereits jetzt keine „Stromheizung“ mehr wünschen.
Das Beispiel Bebauungsplan 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ zeigt auf, dass es möglich sein muss, Festsetzungen in Bebauungsplänen den aktuellen Gege-benheiten anzupassen. Die Festsetzungen sollten dabei so anwohnerfreundlich wie möglich sein und dem Stand der Technik entsprechend.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Alexander Geiger
Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner Tanja Kluth
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