Korrektur des Beteiligungsberichts der KASIG

Korrektur des Beteiligungsberichts der KASIG

Änderungsantrag:

drittletzter Absatz wird wie folgt geändert:

Bisher:

Die Zusage der Bundesregierung im Förder-mittel zeitnah bereitzustellen sowie der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg waren weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Realisierung des Vorhabens.

Neu:

Die Zusage der Bundesregierung im Förder-mittel bereitzustellen, ist mit der Einschränkung erfolgt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zuwendungsmittel des Bundes zeitnah, d.h. entsprechend dem vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan bereit gestellt werden können und dass es damit zu Vorleistungen des Zuwendungs-empfängers kommen kann, die nicht zuwendungsfähig sind.
Beim vom Land zugesagten Zuschuss handelt es sich um einen Festbetrag. Im Fall von Kostensteigerungen stellt das Land nur die Förderung „unabdingbarer Mehrkosten“ im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten in Aussicht.

Sachverhalt/Begründung:

Die Darstellung im Beteiligungsbericht hinsichtlich der Zusage einer zeitnahen Förderung ist falsch.
Im Bewilligungsbescheid des Bundes zum Verkehrsprojekt Kombi-Lösung vom
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zuwendungsmittel des Bundes zeitnah, d.h. entsprechende dem vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan bereit gestellt werden können und es damit zu Vorleistungen des Zuwendungsempfängers kommen kann. Eventuell anfallende Vorfinanzierungs-kosten sind nicht zuwendungsfähig. […].
In Anbetracht der hohen Bausummen und des Förderanteils des Bundes von 60 % können durch diesen Vorbehalt des Bundes Vorfinanzierungskosten in Höhe von mehreren Millionen jährlich über einen unbestimmten Zeitraum anfallen. Im Beteilungsbericht muss auf ein solches Risiko unbedingt hingewiesen werden.
Außerdem fehlt im Beteiligungsbericht der Hinweis darauf, dass es sich beim vom Land zugesagten Zuschuss um einen Festbetrag handelt. Lediglich „unabdingbare Mehrkosten“ werden ggf. zusätzlich gefördert, wobei es auch hierfür keine verbindliche Zusage gibt.
Die GRÜNE Fraktion kritisiert die hier vorgenommene Fehlinterpretation insbesondere des Bewilligungs-bescheides in aller Schärfe. Von einem Beteiligungsbe-richt muss erwartet werden, dass den Gesellschaften vorliegende Finanzierungszusagen korrekt wiedergegeben und dass bestehende Projektrisiken benannt werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach               Sabine Just-Höpfinger

 

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