Fahrtkostenerstattung für "1-Euro-Jobber"
Antrag:
- Alle Personen, die als Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II eine Arbeitsgelegenheit, umgangssprachlich einen „1-Euro-Job“, wahrnehmen und diesen bei der Stadt Karlsruhe ausüben, bekommen zusätzlich zur in Karlsruhe üblichen Mehraufwandsentschädigung von 2 Euro in der Stunde eine KVV-Monatskarte erstattet, ohne dass gleichzeitig die Höhe ihrer Mehraufwands-entschädigung reduziert wird.
- Die Stadt geht auf die freien Träger zu, die ebenfalls Arbeitssuchende mit Arbeitsgelegenheit beschäftigen, um finanzierbare Lösungen zur Er-stattung der Monatskarten zu erzielen, ohne dass gleichzeitig die Höhe der gezahlten Mehr-aufwandsentschädigungen reduziert wird.
Sachverhalt/Begründung:
Nach einem Urteil des können die Fahrkosten für Personen, die als Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II eine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, nicht mehr erstattet werden, da laut Urteil durch die Mehraufwandsentschädigung von 1-2 Euro in der Stunde „alle geltend gemachten Aufwendungen gedeckt werden, die durch den 1-Euro-Job entstehen, weshalb kein Anspruch auf zusätzlichen Fahrtkostenersatz besteht.“
In der Tat wird den betroffenen Personen bei einer monatlichen Entschädigung von maximal 2 Euro pro Stunde etwa 1/5 dieses Betrages für die Monatskarte abverlangt, bei Einrichtungen, die weniger zahlen, kann dies sogar noch viel mehr sein. Das halten wir für unzumutbar. Wenn die Stadt ihren „1-Euro-Jobbern“ die Fahrkosten weiterhin als freiwillige Leistung erstattet, ohne dabei von der Mehraufwandsentschädigung von 2 Euro in der Stunde abzuweichen und ohne diesen Betrag dem Arbeitslosengeld anzurechnen, so kann sie bei-spielhaft demonstrieren, wie man den Menschen am Rande unserer Beschäftigungsgesellschaft mit Achtung begegnet.
Wir legen Wert darauf, dass die Stadt in dieser Sache auch die freien Träger in die Pflicht nimmt, die ebenfalls Menschen mit Arbeitsgelegenheiten beschäftigen, und mit ihnen ebenfalls nach einer Lösung sucht, die den Betrag der ausgezahlten Mehraufwandsentschädigung nicht reduziert und nicht dem Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl
Michael Borner
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