Gender Mainstreaming: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei allen offiziellen Schriftstücken
Antrag:
Zur Umsetzung von Gleichstellungsgrundsätzen wird die Verwaltung beauftragt:
Alle offiziellen Schriftstücke der Stadt Karlsruhe – wie Satzungen, Antragsformulare, Infoblätter, neu abzuschließende Verträge und Vereinbarungen – werden in einem absehbaren Zeitraum ohne jede Ausnahme im Sinne des Projektes GeKom – Genderkompetenz im kommunalen Raum – in geschlechtergerechter Sprache umformuliert.
Bei Satzungen soll dies aus Kostengründen vor allem dann durchgeführt werden, wenn Textänderungen aus anderen inhaltlichen Gründen erforderlich sind.
Sachverhalt/Begründung:
allgemeine Richtlinien zur Umsetzung von „Gender Mainstreaming“ beschlossen.
Leider geht die Umsetzung schleppend voran.
Viele Formulare und Verträge der Stadt liegen nach wie vor in einer sprachlichen Version vor, die ausschließlich die männliche Form verwendet.
Positiv ist zu sehen, dass inzwischen Satzungen geändert wurden, wie zum Beispiel die Feuerwehr-satzung der Stadt Karlsruhe und die Ortschaftssatzung von Durlach.
Viele Städte haben Handreichungen entwickelt, die dabei helfen, geschlechtergerechte Umformulierungen gut lesbar und mit Augenmaß kreativ umzusetzen.
Es ist einzusehen, dass aus Kostengründen Änderungen dann vorgenommen werden, wenn auch aus anderen Gründen Änderungen in Texten notwendig sind. Dieses Argument kann allerdings nur für eine gewisse Übergangszeit gelten.
Besonders ärgerlich ist aber vor allem, dass Verträge / Vereinbarungen selbst bei textlichen Änderungen nicht gleichzeitig gegendert werden.
Beispiel: „Vereinbarung zwischen Stadt- und Landkreis über die Errichtung und Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für die Feuerwehr im Stadt- und Landkreis“
Hier ist z.B. immer noch ausschließlich vom „Einsatzleiter“ die Rede.
Begründungen wie eine langwierige Verhandlung zwischen Stadt und Landkreis greifen zu kurz. Gerade auch die Tatsache, dass Leitstellen der Feuerwehr bisher ausschließlich von Männern besetzt sind, ist kein Grund für die Fixierung des status quo in einem Vertrag der Stadt mit dem Landkreis.
Im Gegenteil: Eine Zielvorstellung der Stadt geht dahin, Frauen in Führungspositionen einzusetzen und es gibt keine gute Begründung, wieso Frauen nicht in Feuerwehrleitstellen genauso kompetent arbeiten könnten, wie in anderen Führungspositionen. Dies muss auch in einem Vertrag zwischen Kommune und Landkreis Ausdruck finden.
Frauen müssen grundsätzlich in Verträgen, Vereinbarungen, Satzungen angesprochen werden, so dass Frauen auch auf diese Weise – in offiziellen Texten – „sichtbar“ werden und nicht nur „mitgemeint“ sind.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Anne Segor
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