Baulandkataster

Baulandkataster

Antrag:

Die Verwaltung stellt den Fraktionen in geeigneter Form das Baulandkataster der Stadt als notwendige Arbeitsgrundlage zur Verfügung.
Falls noch nicht geschehen, wird die Veröffentlichung des Baulandkatasters mit allen notwendigen rechtlichen Schritten vorbereitet und durchgeführt (§ 200 BauGB).

Sachverhalt/Begründung:

Vor ca. einem Jahr beantragte die GRÜNE Fraktion die Teilnahme der Stadt am Forschungsprojekt „Raum+“, ein Instrument des intelligenten Flächenmanagements, durch das Innenentwicklungs- sowie Mobilisierungspotentiale einer Kommune aufgezeigt werden können.

Die Verwaltung lehnte die Teilnahme ab mit der Begründung, Karlsruhe habe mit einem entsprechenden Baulandkataster schon diese Arbeitsgrundlage.
Bei vielen Planungen der Stadt, zu denen wir als Gemeinderäte und Gemeinderätinnen eine fundierte Stellungnahme abgeben wollen, bei Vorschlägen / Anträgen aus den Fraktionen wird deutlich, dass eine grundlegende Information über die Flächenreserven der Stadt fehlt. Hintergrundinformationen und diverse Recherchen müssen mit erheblichem Zeitaufwand durchgeführt werden. Aus dem faktisch vorhandenen Informationsdefizit wiederum resultieren diverse Anfragen und Anträge aus Reihen des Gemeinderates an die Verwaltung.

Das Baulandkataster als Arbeitsgrundlage könnte die Arbeit der Fraktionen erheblich erleichtern und unnötige zeitaufwendige Umwege verhindern.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach    Anne Segor      Sabine Just-Höpfinger

 

Verwandte Artikel