SGB II-Eingliederungsmittel 2008/2009
Anfrage:
- Wie viele Ausgabemittel standen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2008 in Karlsruhe-Stadt zur Verfügung?
- Wie viele Ausgabemittel stehen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2009 in Karlsruhe-Stadt zur Verfügung?
- Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) wurden die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2008 eingesetzt?
- Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) ist geplant, die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2009 einzusetzen?
Sachverhalt/Begründung:
Im Bundeshaushalt 2009 sind Ausgaben in Höhe von 5,896 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) veranschlagt; dies sind 504 Millionen Euro weniger als im Vorjahr und lässt vermuten, dass künftig auch in Karlsruhe weniger Ausgabemittel zur Verfügung stehen.
Laut der aktuellen Veröffentlichung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist der Anteil der armutsgefährdeten Vollerwerbstätigen in Deutschland von drei auf fünf Prozent angestiegen. Auch in Karlsruhe wird die Anzahl derjenigen immer größer, die trotz eigenem Einkommen aus Arbeit von Armut gefährdet und auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Mit Ein-gliederungsmittel gemäß SGB II wird u.a. in die schulische und berufliche Qualifikation der Arbeitslosen investiert. Mit solchen Maßnahmen werden Zugänge zu Arbeit geschaffen, die dann auch fair entlohnt werden.
Unterzeichnet von:
Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl
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