Änderungsantrag zu TOP 18 der Antrag der CDU: Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes

Antrag

Änderungsantrag zu TOP 18 der Antrag der CDU: Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes

Antrag:

  1. Die städtischen Gesellschaften werden gebeten, analog den beantragten Aktivitäten der Stadtverwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um ebenfalls Projekte im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes auf den Weg bringen zu können.
  2. Die Entscheidung, mit welcher Priorität Projekte beantragt werden, obliegt dem Gemeinderat.

Sachverhalt/Begründung:

Der größte Teil städtischer Investitionsaktivitäten spielt sich mittlerweile in den städtischen Gesellschaften ab. Gerade im Bereich Klinikum (Gebäudesanierung u. a.), Stadtwerke (umweltfreundliche Stromerzeugung) oder ÖPNV (umweltfreundliche Mobilität, Erweiterung des Schienennetzes zur weiteren Anbindung von Stadtteilen) sehen wir große Potentiale für Projekte eines nachhaltigen Konjunkturprogrammes.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                Sabine Just-Höpfinger
 

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