Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in Karlsruhe
Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Landschaftsschutzgebietsausweisungen in den Gebieten
- Gießbachniederung / Im Brühl
- Feldflur Oberwald und Niederung entlang der B 3
schnellstmöglich abzuschließen. Dabei ist der Flächenumfang zugrunde zu legen, der in der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Naturschutzbeirates am 14. Oktober 2005 festgelegt wurde.
Sachverhalt/Begründung:
Aktuell sind in und um Karlsruhe großräumige Freiflächen durch die Ansiedlung von Gewerbegebieten oder durch geplante Sondernutzungen bedroht. Diese Offenlandflächen stellen für Bürgerinnen und Bürger aber wichtige Naherholungsgebiete für Sport und Freizeitnutzung am Feierabend dar. Sie dienen darüber hinaus als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete dem klimatischen Ausgleich in Siedlungsgebieten. Und sie stellen nicht zuletzt wichtige Grünzäsuren und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen im großräumigen Biotopverbund dar.
Um den besonders kritischen Siedlungsausweitungen und Nutzungsänderungen auf Karlsruher Gemarkung Einhalt zu gebieten, sind im Landschaftsplan 2010 mehrere großräumige Landschaftsschutzgebiete zur Ausweisung vorgeschlagen.
Bereits im Juni 2005 hatte die GRÜNE Gemeinderatsfraktion auf die zügige Umsetzung dieser Planung gedrängt. Daraufhin wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit sowie des Naturschutzbeirats am 14. Oktober 2005 festgestellt, dass die Umsetzung der beiden o. g. Landschaftsschutzgebiete bei Grötzingen und Wolfartsweier mit hoher Priorität erfolgen soll.
Bis heute ist die Schutzgebietsausweisung jedoch nicht abgeschlossen. Stattdessen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderungen am 1. Oktober 2008 die Gewanne Geroldshäck und Hofäcker /Nahenhausen als Potentialflächen für neue Gewerbegebiete genannt, obwohl diese innerhalb der beiden genannten Landschaftsschutzgebiete liegen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Anne Segor Sabine Just-Höpfinger
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