Tempelgelände Bau II – Einrichtung eines Bürgerzentrums

Tempelgelände Bau II – Einrichtung eines Bürgerzentrums

Antrag:

Die Stadtverwaltung nimmt umgehend mit dem Eigentümer des Baus II im Tempelgelände Gespräche auf, mit dem Ziel die Einrichtung eines Bürgerzentrums in diesem Gebäude zu ermöglichen.

Dabei sollen hinsichtlich der benötigten Räumlichkeiten zwei Optionen verfolgt werden:

1. Langfristiger Mietvertrag
2. Teilkauf

Sachverhalt/Begründung:

Durch Zögern und Untätigkeit ist die Chance vertan worden, den Tempel Bau II für die Stadt Karlsruhe zu kaufen und das gesamte Ensemble mit den vorhandenen vielfältigen Aktivitäten in Bau I zu einem funktionierenden Kultur- und Bürgerzentrum auszubauen.
Inzwischen hat ein privater Investor Bau II erworben. Die Nutzungsvorstellungen des Eigentümers passen teilweise nicht zum Konzept eines Kulturzentrums. Es muss befürchtet werden, dass gegenseitige Störungen ein von allen Seiten gewünschtes gut nachbarschaft-liches Zusammenleben unmöglich machen.

Der neue Eigentümer hat mit Verhandlungen zu Nutzungsmöglichkeiten und Bauvoranfragen relativ viel Zeit investiert und es ist verständlich, dass er die teilweise leer stehenden Räume möglichst bald vermieten will.
Die Stadt sollte ihm daher mit einem umgehend unterbreiteten Miet- oder Kaufangebot für die benötigten Flächen Planungssicherheit geben.

Da die Betreiber von Bau I ein Bürgerzentrum als hervorragende Ergänzung zu ihren kulturellen Angeboten sehen, wäre ein solches Vorgehen geeignet, die zur Zeit bestehenden Differenzen zu überbrücken.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach              Anne Segor

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 18.11.2008

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