Zirkusleitlinien

Zirkusleitlinien

Gemeinsame Anfrage mit der SPD Gemeinderatsfraktion:

  1. Werden bei Platzüberlassungsverträgen zwischen der Stadt Karlsruhe und in unserer Stadt gastierenden Zirkusunternehmen die "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ (in seiner 2000 überarbeiteten Fassung) des Bundes-ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berücksichtigt?
  2. Wie steht die Stadt Karlsruhe zu den Inhalten der Zirkusleitlinien?
  3. Welche Konsequenzen hätten (haben) die Zirkusleitlinien für die in Karlsruhe gastierenden Zirkusunternehmen?
  4. Gab es in den letzten Jahren Haltungsbeanstandungen in Zirkusunterneh-men auf Karlsruher Gemarkung, wie oft wurde kontrolliert?
  5. Wie steht die Stadtverwaltung zur Möglichkeit, bei Zirkusunternehmen, die gemäß den Zirkusleitlinien keine Wildtiere "darbieten" eine verminderte Pacht zu verlangen?

Sachverhalt/Begründung:

Das Mitführen bestimmter Wildtiere in Zirkusunternehmen für Schau- und Dressurzwecke ist seit Jahren und nicht nur bei Tierschützern umstritten. In mehreren europäischen Ländern sind Wildtiere in Zirkusunternehmen bereits ganz oder teilweise verboten (z. B. Österreich, skandinavische Länder, Griechenland, Serbien, Polen, Kroatien und Ungarn).
In Deutschland ist die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusunternehmen allein durch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) geregelt, spezielle gesetzliche Vorgaben für in Zirkusbetrieben gehaltene Tiere gibt es nicht. Zur Orientierung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für einige Tierarten "Leitlinien für die Haltung Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen" herausgegeben.

Aus diesen Gründen empfiehlt das BMELV in den im Jahr 2000 überarbeiteten "Zirkusleitlinien" keine tierschutzrechtliche Erlaubnis mehr für die Haltung oder das Mitführen von Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen und Nashörnern in Zirkussen oder in mobilen Tierhaltungen zu erteilen. Im Differenzprotokoll der Bundestierärztekammer und des Bündnisses Tierschutz wird darüber hinaus auch die Erlaubnisverweigerung für Giraffen, Elefanten, Großkatzen, Großbären, Flusspferden und Robben angeregt. Obwohl diese Empfehlungen als unumstritten gelten, haben sie bis heute jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Dies erschwert vor allem den zuständigen Behörden – in der Regel die Amtsveterinäre – den praktischen und konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes vor Ort.

Unterzeichnet von:

Michael Borner (GRÜNE) und Gisela Fischer (SPD)

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 06.05.2008

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