Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost / B 10   Anfrage: Wie werden die durch Bau und Betrieb des ber [TRIMMED]

Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost / B 10  

Anfrage:

  1. Wie werden die durch Bau und Betrieb des bereits fertig gestellten Bauabschnitt der Nordtangente-Ost inklusive Anschluss an die B10 verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert und auf welcher Planungsgrundlage werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt?
  2. Wurde der Bewertung von Eingriff und Ausgleich für den betreffenden Bauabschnitt das Karlsruher Modell zugrunde gelegt?
  3. Sind die Lebensraumansprüche der im Gebiet vorkommenden Tierarten, insbesondere die Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte, ausreichend berücksichtigt worden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
  4. Wurde zu den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen eine Ausführungsplanung erarbeitet?
  5. Hat der Bund als Bauträger die Stadt Karlsruhe in die Erarbeitung der Ausführungsplanung einbezogen?
  6. Welche Teile der Kompensationsmaßnahmen für die bereits fertig gestellten Bauabschnitt der Nordtangente-Ost / B10 wurden bereits umgesetzt?
  7. Wann ist die Umsetzung der restlichen Kompensationsmaßnahmen geplant?
  8. Wird die fach- und sachgerechte Ausführung durch die Stadt Karlsruhe begleitet und überwacht?
  9. Wird dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über den aktuellen Stand der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost berichtet? Wenn ja, wann?
  10. Stehen die vor wenigen Wochen durchgeführten massiven Abholzungsmaßnahmen entlang der B10 zwischen Durlach und Grötzingen mit der Nordtangente-Ost im Zusammenhang oder handelt es sich hierbei lediglich um „Routineeingriffe“, die der Böschungspflege dienen sollen?

Sachverhalt/Begründung:

Die Baumaßnahme Nordtangente-Ost / B10 beruht auf viele Jahre alten Planungen, so dass auch der ursprüngliche landschaftspflegerische Begleitplan aufgrund veränderter örtlicher und rechtlicher Gegebenheiten aus heutiger Sicht teilweise überholt sein dürfte.

Da die bereits durchgeführten sowie die noch laufenden Baumaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf Karlsruher Gemarkung geführt haben und noch führen und davon u. a. bedrohte Amphibienarten der Roten Liste betroffen sind, ist eine hochwertige und umfassende naturschutzrechtliche Kompensation notwendig. Umwelt- und Gartenbauamt sollten zusammen mit dem Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe die sach- und fachgerechte Planung und Umsetzung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen beratend und kontrollierend begleiten. Der Gemeinderat sollte über das Maßnahmenkonzept und die Umsetzung informiert werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach
 

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 08.04.2008
 

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