Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und KAL:
Etappensieg gegen zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe
Hoch zufrieden mit dem jüngsten Beschluss des Karlsruher Gemeinderats zur zweiten Rheinbrücke äußern sich die Gemeinderatsfraktionen von Grünen und der Karlsruher Liste (KAL). In seiner Gemeinderat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und KAL mehrheitlich dem gemeinsamen Antrag von Grünen und KAL zugestimmt, die Zufahrt zu einer zweiten Rheinbrücke im Bereich der ehemaligen MIRO-Erweiterungsfläche aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu streichen. Die beiden Fraktionen werden jetzt darauf drängen, dass der zuständige Nachbarschaftsverband schnellstmöglich diese Änderung des FNP vollzieht.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss ist nach Auffassung von KAL und Grünen eine wichtige Etappe erreicht, um eine zweite Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung zu verhindern. Insbesondere die aus ökologischer und verkehrlicher Sicht besonders problematische Nordvariante zwischen der Papierfabrik und der Raffinerie sei damit wohl erst mal vom Tisch: „Wir gehen davon aus, dass der Bund nicht gegen den Willen der Bevölkerung und ihrer politischen Repräsentanten eine Brückenvariante durchsetzt, die für Karlsruhe vor allem negative Wirkungen hätte“, heißt es hierzu in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Auch das Land Rheinland-Pfalz müsse die Ablehnung seiner Brückenpläne in Karlsruhe endlich zur Kenntnis nehmen.
Eine zweite Rheinbrücke bringt nach Ansicht der Karlsruher Gemeinderatsmehrheit mehr motorisierten Individualverkehr und damit zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffbelastungen nach Karlsruhe. Zudem wäre eine zweite Rheinbrücke in Karlsruhe ein Fixpunkt der von vielen Bürgern abgelehnten Nordtangente.
Dass der parallele Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines Regionalen Grünzugs auf derselben Fläche im Gemeinderat keine Mehrheit fand, bedauern Grüne und KAL. Diese Fläche ist ein zentraler Baustein für die Bundesgartenschau und den Landschaftspark am Rhein. Weder der Bau der Zufahrt zu einer Rheinbrücke noch eine gewerbliche Nutzung verträgt sich damit. Dieser Tatsache sollte auch der Regionalplan durch Ausweisung eines Regionalen Grünzugs Rechnung tragen.
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