Es werden die minimalen Grundwerte je Zone und die Reduktionsmöglichkeiten aus dem ursprünglichen Satzungsentwurf (Fassung vom 04.10.2024) angewendet: Zone 1: 0,5 Stellplätze pro WohneinheitZone 2: 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit Begründung […]
Stadtentwicklung
Fläche ist eine begrenzte Ressource. Dabei müssen wir mit unseren verbliebenen Flächen so sparsam wie möglich umgehen und wollen daher auf Flächenausweisungen im Außenbereich möglichst verzichten. Stattdessen setzen wir auf eine mit Begrünungsmaßnahmen verbundene Innenentwicklung.