Arbeitsmarkt und -förderung

Wir wollen den gesetzlichen Gestaltungsspielraum innerhalb des Jobcenters Stadt Karlsruhe so weit wie möglich für die Stärkung der sozialen Bürger*innenrechte nutzen.

Fortbestand sozialer Beschäftigungsverhältnisse sichern Änderungsantrag zu TOP 16 der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2018:

Von der Equal-Pay-Regelung werden diejenigen Arbeitnehmer*innen ausgenommen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH überlassen werden. Sachverhalt/Begründung Ein Teil der Leiharbeitnehmer*innen bei der Stadtverwaltung wird dieser von den stadteigenen Arbeitsförderungsbetrieben überlassen. Hier…

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