Tier- und artenschutzgerechte Vogelvergrämung

Anfrage:

  1. Inwiefern setzt die Stadt Karlsruhe auf Maßnahmen zur Vogelvergrämung für städtische Liegenschaften und welche Methoden kommen hierbei zum Einsatz?
  2. Welche Rolle spielen Tier- und Artenschutzaspekte für Vergrämungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden?
  3. Kamen in der Vergangenheit oder kommen aktuell Klebepasten für die Vergrämung von Vögeln bei städtischen Gebäuden zum Einsatz oder liegen der Stadt Karlsruhe Informationen über die private Verwendung/ den Verkauf von Klebepasten im Stadtgebiet vor?
  4. Welche Möglichkeiten für den tier- und artenschutzgerechten Umgang mit Vergrämungsmaßnahmen sieht die Verwaltung und welchen strategischen Ansatz verfolgt die Verwaltung zum Einsatz/ Umstieg auf vogelfreundliche Maßnahmen?

Sachverhalt/Begründung

Viele Vogelabwehrsysteme sind sehr umstritten und können nachweislich zu Verletzungen oder den Tod von Vögeln führen. Betroffen sind hierbei nicht nur Stadttauben, sondern auch gefährdete Vogelarten, die sich im Stadtgebiet bewegen und niederlassen.

Um eine besonders gefährliche Vogelvergrämungsmaßnahme handelt es sich bei silikonartigen Klebepasten, die auf Fensterbrettern, Balkonen oder Dächern angebracht werden.

Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass dieser Kleber die Vögel nicht nur vergrämt sondern auch tötet. Bundesweit wurden Fälle bekannt, wo diese Paste zur Taubenvergrämung zum Einsatz kam und andere Vögel wie Turmfalken oder Kohlmeisen, die ebenfalls auf der Paste landeten, tödlich verendeten.

Andere stark umstrittene und vom Tierschutz abgelehnte Vergrämungsmaßnahmen sind Taubenspikes, Drahtsysteme oder Taubennetze, in denen sich Vögel ebenfalls verfangen können und sich häufig dabei verletzen.

Tierschutzgerechte Vergrämungsmaßnahmen, die Tieren keinen Schaden zufügen können, sind bereits entwickelt. Beispielsweise können sogenannte Birdslides, also Acryl- oder Metallplatten, die bei Bedarf an den Kanten des Daches oder an anderen Gebäudeteilen befestigt werden, dafür sorgen, dass Vogelkrallen auf der ebenen Fläche keinen Halt finden und sich nicht niederlassen können.

Unterzeichnet von:

Zoe Mayer, Renate Rastätter, Michael Borner

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 27.06.2017

Aus der Gemeinderatssitzung am 27.06.2017:

Die Stadtverwaltung setzt bei der Abwehr von Tauben nach wie vor auf Vergrämungsmaßnahmen, die aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen sind. Es werden demnach Dornen, Netze und Drähte angebracht und im Gebiet des alten Schlachthofs werden silikonartige Klebepasten zur Taubenabwehr verwendet. Wir fordern die Stadt und ihre Gesellschaften energisch dazu auf, diese Praxis aufzugeben und auf tierschutzgerechte Maßnahmen zu setzen, wie z.B. Acryl- oder Metallplatten, die dafür sorgen, dass Vogelkrallen auf der ebenen Fläche keinen Halt finden.

Verwandte Artikel