Naturschutz im Karlsruher Wald


Anfrage:

  1. Seit wann wird das Alt- und Totholzkonzept im Karlsruher Wald umgesetzt?
  2. Wie bewertet die städtische Forstverwaltung ihre bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzeptes?
  3. Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Alt- und Totholzkonzeptes durchgeführt?
  4. Gibt es Unterschiede in der Anwendung zwischen Staats- und Stadtwald und wenn ja, welche?
  5. Welche Fortschritte konnten dank der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes für den Natur- und Artenschutz im Karlsruher Wald bisher erzielt werden; welche Vorteile werden mittel- und langfristig noch erwartet?
  6. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die städtische Forstverwaltung hinsichtlich der Festlegungen im Alt- und Totholzkonzept und hinsichtlich der laufenden Umsetzung?
  7. Entsteht durch die Umsetzung personeller Mehraufwand und wenn ja, in welchem Umfang?
  8. Sieht die städtische Forstverwaltung Potential für weitere Maßnahmen zur Förderung des Natur- und Artenschutzes im Wald und wären bei deren Umsetzung Buchungen auf ein Ökokonto möglich?
  9. Wie ist der Stand bezüglich der von der Höheren Forstbehörde geplanten Ausweisung von Schonwäldern im Hardtwald, deren Vorarbeiten 2010 begonnen werden sollten?

Sachverhalt/Begründung

Bei der Waldbewirtschaftung ist es wichtig, Habitatbaumgruppen und für den Artenschutz besonders wichtige Einzelbäume (z.B. Höhlenbäume) vor Fällung zu schützen.

Alt- und Totholz bietet Lebensraum für viele seltene Tiere. So leben rund 25 Prozent aller in Deutschland vorkommenden Käferarten am Holz verschiedener Zerfallsstadien. Altholz bietet u. a. Vögeln und Fledermäusen die Möglichkeit, ihre Bauten und Nester anzulegen. Von den Insektenlarven im Holz ernähren sich Spechte und andere heimische Vögel. Verschiedene Amphibien und Reptilien suchen liegendes Totholz als Tagesversteck oder zum Überwintern auf.

Die Landesforstverwaltung hat zusammen mit der Landesanstalt für Umweltschutz deshalb ein Konzept entwickelt, um eine nachhaltige Sicherung von Alt- und Totholzbeständen auch im Wirtschaftswald sicher zu stellen. Seit 2009 findet dieses Alt- und Totholzkonzept im Staatswald des Landes Baden-Württemberg Anwendung.

Auf einen Antrag der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom Oktober 2009 hin hatte die Karlsruher Forstverwaltung geantwortet, dass auch in unserem Stadtwald die im Alt- und Totholzkonzept enthaltenen Regelungen zum Schutz bedeutsamer Baumgruppen und Einzelbäume angewendet werden sollen und dass dementsprechend für eine zeitnahe Markierung und Sicherung schützenswerter Bäume gesorgt wird.

Über die Anfrage sollen die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes sowohl im Karlsruher Staats- als auch im Stadtwald offengelegt werden, um einen Überblick über Erfolge oder auch Optimierungsmöglichkeiten zu bekommen.

Auch ist es der GRÜNEN Fraktion ein Anliegen, dass über weitere Möglichkeiten zur Förderung des Natur- und Artenschutzes im Wald berichtet wird. Über die Anwendung von Ökokonto-Regelungen könnte die Umsetzung entsprechender Maßnahmen möglicherweise erleichtert werden.

Auch Schonwälder dienen dem Natur- und Artenschutz im Wald. Seitens der Forstverwaltung waren Vorarbeiten zu den geplanten Schonwaldausweisungen im Hardtwald angekündigt worden. Die Anfrage soll in Erfahrung bringen, ob die Ausweisungen mittlerweile erfolgt sind.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Johannes Honné       Michael Borner

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 18.02.2014
 

Verwandte Artikel