Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt


Anfrage:

  1. In welchem Umfang verpachtet die Stadt landwirtschaftlich genutzte Flächen?
  2. Nach welchen Vergabekriterien werden diese Flächen verpachtet und wie werden sie gewichtet?
  3. Wie wird eine möglichst ausgewogene Aufteilung der städtischen Pachtflächen unter den ortsansässigen Landwirten erreicht??
  4. Kommen auch nicht ortsansässige Landwirte bei der Vergabe zum Zuge und in welchen Fällen?
  5. Welche Rolle spielen Fragen der Existenzsicherung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe bei der Vergabeentscheidung und wie wird in diesem Zusammenhang die Frage gewichtet, ob die betreffenden Landwirte im Haupt- bzw. im Nebenerwerb tätig sind?
  6. Welche Rolle spielt die Art der Bewirtschaftung bei der Vergabeentscheidung?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, eine biologische Bewirtschaftung städtischer Flächen durch eine entsprechende Vergabepraxis aktiv zu fördern?
  8. Wie wird gewährleistet, dass die Verpachtung städtischer Flächen an Landwirte erfolgt, die bei der Bewirtschaftung auch Kriterien des Naturschutzes umfassend berücksichtigen?
  9. Wie könnte die Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen für die Betroffenen, für den Gemeinderat und auch für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden?

Sachverhalt/Begründung

In den letzten Monaten haben sich wiederholt Landwirte an die GRÜNE Fraktion gewandt und eine aus ihrer Sicht nicht nachvoll-ziehbare Vergabepraxis städtischer landwirtschaftlicher Pachtflächen bemängelt. Die Pachtvergabe sollte nach transparenten, auch für die Betroffenen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.

Der GRÜNEN Fraktion ist es außerdem wichtig, dass bei der Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen soziale Kriterien und auch ökologische Aspekte umfassend berücksichtigt werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach            Johannes Honné                Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 19.11.2013

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