Von der Equal-Pay-Regelung werden diejenigen Arbeitnehmer*innen ausgenommen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH überlassen werden.
Sachverhalt/Begründung
Ein Teil der Leiharbeitnehmer*innen bei der Stadtverwaltung wird dieser von den stadteigenen Arbeitsförderungsbetrieben überlassen. Hier handelt es sich allerdings nicht um klassische Leiharbeit. Die Leiharbeiter*innen haben zwar die für die Stelle notwendige Qualifikation, können allerdings aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht die volle Leistung erbringen. Zuschüsse von Dritten können die Minderleistung dabei nicht ganz ausgleichen. Deshalb werden sie während einer Erprobungszeit von bis zu neun Monaten nach dem Tarifvertrag Zeitarbeit bezahlt und – wenn sie sich bewähren – danach auf einer regulären Stelle mit voller Bezahlung bei der Stadtverwaltung übernommen.
Um dies weiterhin zu ermöglichen, soll die Equal-Pay-Regelung für diese Leiharbeitnehmer*innen nicht angewandt werden.
Unterzeichnet von:
Joschua Konrad Verena Anlauf Johannes Honné
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 23.10.2018
Aus dem Gemeinderat vom 23.10.2018:
Im November 2017 hatte uns die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass sie daran festhalten will, LeiharbeiterInnen – wie im Gesetz als Minimum vorgeschrieben – erst nach neun Monaten in gleicher Höhe wie städtische MitarbeiterInnen zu bezahlen. Selbst nach einer erneuten Vorberatung im Personalausschuss – und mit Ausnahme derer, die über die städtischen Arbeitsförderungsbetriebe bei der Stadt eingesetzt werden – überstimmten CDU und SPD uns erneut. Sicherlich einer Vorwahlkampf-Logik geschuldet ist das Argument der SPD, wenn man gegen jegliche Leiharbeit sei, brauche man auch keine Sonderreglungen für LeiharbeiterInnen treffen.
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