Antrag
Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften stellen sicher, dass bei Ihnen eingesetzte Leiharbeitnehmer*innen von Beginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestandteile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt.
Sachverhalt/Begründung
Nach Angaben der Arbeitsagentur (2016 ) ist die Anzahl der Leiharbeitnehmer*innen im langfristigen Vergleich in der Tendenz mit hoher Dynamik gewachsen. Die Bruttoarbeitsentgelte liegen in der Zeitarbeit deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten.
Auch wenn Leiharbeit – in bestimmten Situationen – für die Stadt wie für andere Betriebe von Vorteil oder sogar notwendig sein kann, so ist die Minderung der Arbeitsentgelte kritisch zu hinterfragen.
Zeitarbeitsfirmen – die „Verleiher*innen“ – fungieren häufig als Expert*innen im Bereich kurzfristiger Einstellungen und Kündigungen und ersparen dies somit den Einsatzunternehmen.
Die hohe Flexibilität des Einsatzes von Leiharbeitnehmer*innen geht jedoch stark zu Lasten dieser Beschäftigten: Trotz ihrer großen Belastung erhalten sie häufig nur geringe Löhne, denn viele Tarifverträge gelten nicht für Leiharbeitnehmer*innen – zum Beispiel der in der Stadtverwaltung geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD.
Dass ausgerechnet die flexibelsten Arbeitnehmer*innen, ohne sicheren Arbeitsplatz, finanziell benachteiligt werden, ist aus GRÜNER Sicht ungerecht.
Als gute Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion für die lokale Wirtschaft sollte die Stadt Karlsruhe hier auch in Zeiten knapper Kassen keine Unterschiede zulassen.
Die flexibel Beschäftigten, die vielmals unmittelbar neben Festangestellten mit tariflichen Löhnen arbeiten, sollten im Lohngefüge mit Beginn ihrer Tätigkeit mit diesen gleichgestellt werden. Daher fordert die GRÜNE Fraktion eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeitnehmer*innen, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften beschäftigt werden.
Unterzeichnet von
Joschua Konrad Verena Anlauf Renate Rastätter
Zoe Mayer Johannes Honné
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 17.10.2017
Aus der Gemeinderatssitzung am 17.10.2017:
In ihrer Antwort betonte die Stadtverwaltung, dass nur in sehr geringem Umfang von Leiharbeit Gebrauch gemacht wird. Diese MitarbeiterInnen erhalten dann den gesetzlichen Lohn, d.h. erst nach neun Monaten Equal Pay. Mit unserem Antrag wollten wir politisch erreichen, dass die Stadt das gesetzliche Mindestmaß überschreitet. Daher geht diese Antwort am Kern der Sache vorbei. Wir hoffen, dass wir im Personalausschuss hierzu Weiteres erreichen können!
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