Antrag
- Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterbreitet dem Karlsruher Gemeinderat einen Vorschlag, wie die Karlsruher Hundesteuersatzung unter tierschutz- und sozialpolitischen Aspekten neu ausgerichtet wird.
- Dabei könnten tierschutz- und sozialpolitische Aspekte wie
- Vorlage eines Sachkundenachweises oder
- die Aufnahme eines Hundes aus einem Karlsruher Tierheimes bzw.
- Ermäßigungen für Inhaber*innen des Karlsruher Passes Eingang in eine neue Hundesteuersatzung finden.
- Die Neuausrichtung der Karlsruher Hundesteuer unter tierschutz- und sozialpolitischen Aspekten sollte unter Beibehaltung des bisherigen finanziellen Aufkommens der Hundesteuer realisiert werden.
Sachverhalt/Begründung
Die in Karlsruhe erhobene Hundesteuer ist nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hundehalter*innen gestaffelt. Damit trifft sie finanziell benachteiligte Bevölkerungsschichten besonders hart. Ein wohlhabender Mensch zahlt genauso viel Steuern wie z. B. eine von Minimalrente lebende Seniorin. So wird die Haltung von Hunden für Menschen mit geringen Einkommen zumindest erschwert.
Auch ist unbestritten, dass die Hundehaltung positive soziale und gesundheitliche Aspekte aufweist, die gerade für Menschen mit geringen Einkommen wichtig sind. Der Hund ist nicht nur in der Fürsorge des Halters, sondern ein empfindsames Mitgeschöpf, das viel Freude und auch Trost geben kann.
Von einem Sachkundenachweis versprechen wir uns, dass Hundehalter*innen die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die notwendig sind, dass von ihren Hunden keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Der Hund ist seit vielen Tausend Jahren der beste Freund und Begleiter des Menschen – und gleichzeitig ein Tier mit eigenen Bedürfnissen und Verhaltensweisen, das der Fürsorge und des Verständnisses durch eine/n verantwortungsvolle/n Halter*in bedarf. Dem Umgang mit einem Hund muss eine einfache, präzise, verständliche Sprache mit konsequenten Regeln und ein Umgang ohne verwirrende oder widersprüchliche Kommunikation zu Grunde liegen. Dies ist allerdings nicht bei allen Hundehalter*innen der Fall.
Mit einer Hundesteuerermäßigung für Hunde aus einem Tierheim würde die Stadt Karlsruhe denjenigen Tierhalter*innen eine kleine finanzielle Anerkennung gewähren, die sich für einen solchen Vierbeiner entscheiden. Mit unserem Vorschlag erhoffen wir uns, dass sich durchschnittlich deutlich mehr als 100 Bürger*innen jährlich für einen Hund aus dem Tierheim entscheiden.
Die Mindereinnahmen könnten etwa durch einen höheren Betrag ab dem zweiten Hund ausgeglichen werden.
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion beantragt daher eine moderne Hundesteuersatzung, die für Hunde, Hundehalter*innen und die übrige Gesellschaft deutliche Verbesserungen erzielt, weil sie tierschutz- und sozialpolitische Aspekte berücksichtigt.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach, Johannes Honné, Michael Borner, Zoe Mayer, Renate Rastätter
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 26.04.2016
Aus der Gemeinderatssitzung am 26.04.2016:
Wir erfuhren, dass die Hundesteuer für Menschen mit Hartz IV und SGB XII-Bezug bereits schon jetzt auf Antrag verringert werden kann. Die Stadtverwaltung weigerte sich aber explizit, dies auch so in die Hundesteuersatzung zu schreiben. Einer tierschutzpolitischen Komponente – dass eine solche Reduzierung an einen „Hundeführerschein“ oder die Anschaffung eines Hundes aus einem Karlsruher Tierheim gebunden würde – wollte sich die Gemeinderatsmehrheit leider nicht anschließen.
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